Der Verfahrensrichter im Ibiza-Untersuchungsausschuss hat Zweifel, dass Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) nach seiner Zeugenaussage auch weiterhin den Vorsitz in dem Gremium führen kann.
Im Ö1-"Journal zu Gast" äußerte Wolfgang Pöschl am Samstag "juristische Bedenken", vor allem weil Sobotka im Bericht dann seine eigene Aussage bewerten müsste.
In der Verfahrensordnung sei das nicht genau geregelt, er habe aber "juristische Bedenken", dass Sobotka nach seiner Aussage als Auskunftsperson noch Vorsitzender sein könne, sagte Pöschl. Er begründete dies damit, dass der Abschlussbericht des Ausschusses, den der Vorsitzende erstellt, möglicherweise auch eine Beurteilung enthalten werde, ob die Aussage Sobotkas glaubwürdig gewesen sei. Es werde ihm schwer fallen, das über sich selbst zu sagen, meinte der Verfahrensrichter: "Es wäre gegen einen fundamentalen Grundsatz der Rechtsordnung, sich selbst zu beschreiben."
Einen Rückzug vom Vorsitz wollte Pöschl Sobotka aber nicht explizit empfehlen. Er würde dem Nationalratspräsidenten nur raten, nach der Verfahrensordnung vorzugehen, sagte der Verfahrensrichter.
Die Opposition verlangt hingegen schon seit einiger Zeit den Rückzug Sobotkas. Der FPÖ-Fraktionsführer im Ausschuss, Christian Hafenecker, meinte am Samstag, das Maß der Befangenheit Soboktas sei bereits "übervoll". In einer Aussendung bezog sich Hafenecker auf einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung", wonach Sobotka als damaliger Innenminister bei einer Moskau-Reise im Jahr 2017 mit dem derzeit flüchtigen Wirecard-Vorstand Jan Marsalek zusammengetroffen sei. Tatsächlich schreibt die "SZ" allerdings nur, dass Marsalek auf der Gästeliste eines Folklore-Abends stand, den die Österreichisch-Russische Freundschaftsgesellschaft anlässlich eines Moskau-Besuchs Sobotkas organisierte. Das Büro Sobotkas bestätigte, dass Marsalek einer von etwa zwei Dutzend erwarteten Gästen gewesen sei.
Der U-Ausschuss hat nach Ansicht Pöschls inhaltlich durchaus schon einiges zu Tage gefördert. Für eine Beurteilung, ob es wirklich eine Käuflichkeit der türkis-blauen Regierung gegeben habe, sei es zwar noch zu früh, sagte der Verfahrensanwalt im Ö1-Interview. Es gebe aber bereits Indizien für Zahlungen an parteinahe Vereine, eine etwaige Gegenleistung sei allerdings "noch unklar". Andererseits sei aber ein Gesetz für den Privatkrankenanstaltenfonds (Prikraf) beschlossen worden, wo FPÖ-und ÖVP-nahe Vereine profitiert hätten.
Ibiza-Video wohl noch vor September
Zuversichtlich zeigte sich Pöschl, dass das Ibiza-Video schon in den nächsten Tagen, jedenfalls aber vor der Fortsetzung des Ausschusses am 9. September dem Ausschuss zur Verfügung stehen wird. Er glaubt allerdings nicht, dass der Ausschuss das gesamte Video bekommt, sondern nur jene Teile, die von der Justiz in den Strafakt aufgenommen werden. Hier würden Persönlichkeitsrechte bereits wahrgenommen.
Den Umgangston in diesem Ibiza-Ausschuss empfindet der Verfahrensrichter "lauter, deftiger und kontroversieller" als in früheren U-Ausschüssen sowie manchmal auch aggressiv. Das liege vor allem an den Entschlagungen von Auskunftspersonen, gegen die auch rechtliche Verfahren laufen. Dass sich Gernot Blümel (ÖVP) mehr als 80 Mal nicht erinnern konnte, hält Pöschl für "keine Werbung für den Finanzminister".
Gegen eine Live-Übertragung des Ausschusses hätte Pöschl nichts einzuwenden. Allerdings müssten Vorkehrungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen getroffen werden. Der Verfahrensrichter kann sich vorstellen, dass eine "Live-Zusammenfassung" bei den Zuschauern gut ankommen würde.