In Österreich fällt ab 1. Juni die Maskenpflicht – nur in Wien nicht, das sorgt für Chaos.
Wien. Wie verwirrend der Austro-Masken-Fleckerlteppich tatsächlich ist, zeigen folgende Beispiele:
- Zehntausende Pendler, die von Niederösterreich oder dem Burgenland täglich zur Arbeit nach Wien müssen, brauchen beim Einsteigen in Zug oder Bus keine Maske. Ab der Stadtgrenze sowie beim Aussteigen in den Wiener Bahnhöfen und in den Wiener Öffis muss die Maske allerdings wieder aufgesetzt werden – so sieht es die Sonderreglung vor.
- Fahren die Pendler von Wien wieder zurück in die Bundesländer, müssen sie die FFP2 beim Einsteigen aufsetzen. Ab der Stadtgrenze können sie diese abnehmen – die „Maskenfrei-Zone“ ist erreicht.
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Maske im AUA-Flieger, keine bei British Airways
In der Luft. Besonders heikel wird das Maskendilemma für Flugreisende:
- Vor und im Flughafen Schwechat (er liegt in Niederösterreich) besteht keine Maskenpflicht. Duty-Free- und Restaurant-Besuch ist FFP2-frei.
- Heikel wird’s beim Einsteigen ins Flugzeug. Laut EU-Verordnung ist auch hier die Maskenpflicht aufgehoben: „Bei Austrian Airlines gilt sie aber noch. Was ab 1. Juni sein wird“, argumentiert AUA-Sprecher Mayerhofer, „können wir noch nicht sagen. Wir warten noch auf die neue Verordnung.“
- Fliegen Sie mit British Airways nach London, brauchen Sie keine Maske, in GB herrscht keine Maskenpflicht.
- Fliegen Sie wiederum mit SWISS von Zürich nach Wien, brauchen Sie eine Maske usw.
Peter Kleemann, Airport-Schwechat-Sprecher, sagt zu ÖSTERREICH: „Es wäre gut, hätten wir EU-weite Regelungen. In den Flugzeugen gelten jeweils die nationalen Regeln.“ Unser Tipp: Nehmen Sie stets eine FFP2-Maske mit.
(wek)