Jugendschutz Neu

Unbegrenztes Ausgehen ab 16 Jahren

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Das Jugendschutzgesetz wird auch in Bezug auf Alkohol vereinheitlicht.

Ausgehen soll in Österreich künftig ab 16 Jahren zeitlich unbegrenzt und vor allem einheitlich erlaubt sein. Das sieht ein Vorschlag von Familienminister Reinhold Mitterlehner (V) vor, den er mit den Ländern bei der Konferenz der Landesjugendreferenten in Dornbirn am Freitag diskutieren möchte. Ein Sprecher des Ministers bestätigt entsprechende Berichte, betonte aber auch, dass dies bereits in sechs Bundesländern der Fall sei. Auch der zweite große Knackpunkt - die harten alkoholischen Getränke - soll mittels zweier Varianten gelöst werden.

Harmonisierung
Die Harmonisierung der neun Landesgesetze zum Jugendschutz wird seit geraumer Zeit angestrebt, scheiterte bisher jedoch am Widerstand einzelner Länder. Ein Bundesgesetz wurde abgelehnt, die Lösung soll deshalb eine 15a-Vereinbarung bringen. Ein großer noch offener Punkt sind die unterschiedlich geregelten Ausgehzeiten. In sechs Bundesländern - bis auf Vorarlberg, Kärnten und der Steiermark - dürfen Jugendliche bereits jetzt ab einem Alter von 16 Jahren so lange feiern wie sie wollen. Mitterlehner schlägt hier eine Vereinheitlichung vor, die zu diskutieren sei. Kinder (bis 14 Jahren) sollen von 6 bis 22 Uhr unterwegs sein dürfen, Jugendliche von 14 bis 16 Jahren von 5 bis 24 Uhr. Darüber soll es keine Beschränkung geben.

Thema Alkohol
16 Jahre ist auch jene Altersgrenze, bis dahin der Erwerb, Besitz und Konsum von Alkohol verboten ist und auch ein Abgabeverbot gilt. Für Jugendliche von 16 bis 18 gelten je nach Bundesland unterschiedliche Bestimmungen wie zum Beispiel eine Promillegrenze. Zur Diskussion stehen hier zwei Varianten: Künftig soll dem Landesgesetzgeber frei stehen, ob er für Über-16-Jährige gebrannten Alkohol generell erlaubt oder verbietet. Anstelle der gesplitterten Regeln könnten sich die Länder im Rahmen der 15a-Vereinbarung dann für eine der zwei Alternativen entscheiden.

Ziel ist es, durch möglichst einheitliche Bestimmungen die Transparenz und Nachvollziehbarkeit beim Jugendschutz zu verbessern. Ob sich die neun Ländervertreter und der Ressortchef tatsächlich einigen werden, sei aber "noch nicht abzusehen".

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