Ab Wintersemester

Unis wollen Gebühren selbst einheben

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Die Regierung hab eine fristgerechte Neuregelung  des Gesetz verabsäumt.

Nach den Rektoren der Universitäten Salzburg, Innsbruck und der Technischen Universität Graz hat nun auch Uni-Wien-Rektor Heinz Engl angekündigt, im Wintersemester 2012/13 eigenständig Gebühren einheben zu wollen. Bei der nächsten Senatssitzung werde er einen Antrag auf Festschreibung von Studiengebühren in der derzeitigen Höhe von 363,36 Euro pro Semester einbringen, bestätigte die Sprecherin des Rektors einen Bericht des Ö1-"Mittagsjournals" am Mittwoch. Zahlen müssen demnach wie schon bisher nur Studenten aus Nicht-EU-Staaten und jene, die die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschreiten.

Studiengebührenregelung
Nach der Aufhebung von Teilen der Studiengebührenregelung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) fallen mangels einer fristgerechten Neuregelung durch die Regierung mit 1. März jene Bestimmungen aus dem Gesetz, die regeln, wann ein Student zahlen muss und wann nicht. Die SPÖ beruft sich auf Gutachten, wonach damit gar keine Studiengebühren mehr eingehoben werden können. Das Wissenschaftsministerium vertritt hingegen die Rechtssicht, dass die Universitäten einfach im Rahmen ihrer Autonomie Gebühren in ihren Satzungen festlegen können.

Keine Gebühren im Sommer
Für das Sommersemester haben sich alle Unis einhellig dafür entschieden, überhaupt keine Gebühren einzuheben. Anders sei es sich aufgrund der Frist nicht gar nicht ausgegangen, so die Begründung der Universitätenkonferenz (uniko). Wo im Wintersemester bezahlt werden muss, ist noch nicht ganz klar. An den meisten Unis wird zumindest über die autonome Festlegung der Studiengebühren diskutiert, wie ein APA-Rundruf gezeigt hat. Der Rektor der Medizin-Uni Wien, Wolfgang Schütz, hat sich im "Mittagsjournal" für ein gemeinsames Vorgehen aller Unis ausgesprochen.

Relativ klar ist indes schon jetzt, wer bezahlen muss: Die uniko hat angekündigt, nur bei jenen Studenten zu kassieren, die auch laut derzeitiger Regelung zahlen. Ausnahmen gibt es damit u.a. für Studenten, die innerhalb der vorgegebenen Studienzeit liegen, überwiegend berufstätig sind oder etwa Kinder betreuen müssen.

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