Richter Werner Röggla gibt ÖSTERREICH-Berufung zur Gänze recht.
Wien. Stadträtin Ulli Sima hatte ÖSTERREICH zum Start des generellen Rauchverbots in der Gastronomie geklagt – ÖSTERREICH hatte einen Insider zitiert, der vorgerechnet hatte, dass die angekündigten flächendeckenden Razzien zur Durchsetzung des Rauchverbots pro Tag 24.000 Euro kosten würden. Was Sima nicht auf sich sitzen lassen wollte – sie klagte.
ÖSTERREICH wehrt sich gegen Politiker-Klagen
Widerstand. Das Verfahren zog sich dahin: ÖSTERREICH musste zunächst Gegendarstellungen veröffentlichen und wurde – für Justizinsider ziemlich überraschend – in erster Instanz auch verurteilt.
Doch dagegen wurde umgehend berufen – gestern fand schließlich vor dem Oberlandesgericht Wien unter Vorsitz von Senatspräsident Werner Röggla die Verhandlung statt, bei der es für Sima eine krachende Niederlage setzte: Das Urteil des Erstgerichts wurde aufgehoben und die von Sima begehrten Gegendarstellungen samt den Anträgen auf Verhängung von Geldbußen abgewiesen. Außerdem wurde Sima dazu verurteilt, sämtliche Verfahrenskosten der ersten und zweiten Instanz zu tragen.
Sima muss fünfstelligen Betrag bezahlen
Zudem muss sie die Kosten für die beiden zu Unrecht aufgetragenen Gegendarstellungen sowohl auf oe24.at als auch in der Zeitung ÖSTERREICH übernehmen – darüber hinaus wird die Mediengruppe ÖSTERREICH ermächtigt, binnen vier Wochen nach Zustellung des schriftlichen Urteils dieses auf Kosten Simas zu veröffentlichen – insgesamt wird hier eine fünfstellige Summe fällig.