Damit soll der Kriminaltourismus zurückgedrängt werden, denn: Erscheinen die Betreffenden nicht bei ihren Verfahren, ist das Pfand weg.
Künftig können Behörden von ertappten Straftätern, über die wegen der Geringfügigkeit des Delikts keine U-Haft verhängt wird, eine Sicherheitsleistung verlangen. Damit soll gewährleistet sein, dass sich die Verdächtigen nicht dem Verfahren entziehen und zugleich dem Kriminaltourismus ein Riegel vorgeschoben werden. Gerhard Lang vom Bundeskriminalamt ist überzeugt, dass die Maßnahme wirkt: "Das hat sich bei Verwaltungsverfahren bewährt." Die neue gesetzliche Regelung soll laut Justizministerium am 1. August in Kraft treten.
Gegenstände abknöpfen
Die Idee hatte im Burgenland
ihren Ursprung: Raser aus dem Ausland wurden zwar angehalten, aber wenn
diese darauf bestanden, kein Geld bei sich zu haben, standen die Beamten vor
einem enormen Verwaltungsaufwand, wenn sie das verhängte Bußgeld bei den
Temposündern eintreiben wollten. Mit der Möglichkeit, Sicherheitsleistungen
einzuheben, änderte sich das. Die Polizisten können den Angehaltenen
Gegenstände im Wert der verhängten Strafe abnehmen. "Das funktioniert
perfekt", so Lang.
Gegen Kriminaltourismus
Künftig sollen Sicherheitsleistungen etwa
von Ladendieben eingefordert werden. "Dem Opfer eines Diebstahls oder einer
anderen Straftat bleibt oftmals bloß die Möglichkeit einer Anzeige",
erläuterte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) in einer Aussendung.
"Ebenso den Sicherheitsbehörden, wenn kein Haftgrund besteht. Gestohlene
Vermögenswerte sehen sie oft nie mehr wieder, vor allem bei sogenannten
reisenden Tätergruppierungen." Mit der Einhebung einer Sicherheitsleistung
wolle man ein wirksames Instrument zur Abschreckung von Kriminaltouristen
schaffen.
"Pfand" gegens Abhauen
Wenn bestimmte Hinweise
vorliegen, dass der Beschuldigte sich dem Verfahren entziehen könnte, darf
der Staatsanwalt künftig unter gerichtlicher Kontrolle eine unverzügliche
Leistung einer angemessenen Sicherheit verlangen - für eine zu erwartende
Geldstrafe, die Kosten des Verfahrens und die dem Opfer zustehende
Entschädigung. Wird die Sicherheit nicht unverzüglich geleistet, können
Geld, Schmuck oder andere Gegenstände abgenommen werden.
Lang zeigte sich überzeugt, dass damit die Durchführung von Verfahren erleichtert wird. "Kommt der Beschuldigte nicht zur Verhandlung, ist das Geld weg." Auf die Frage, ob Kriminaltouristen überhaupt entsprechende Wertgegenstände bei sich führen, sagte der Experte vom Bundeskriminalamt: "Keiner kommt zu Fuß. Und in einem Auto gibt es immer Wertgegenstände."