Kampagne für Einbürgerung hier gebprener Kinder

Verfassungs-Experte sieht gute Chancen für Ausländerwahlrecht

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Wenn ein Großteil der Bevölkerung nicht wählen dürfe, dann widerspreche dies dem Demokratieprinzip, meint Verfassungsjurist Heinz Mayer.

Die NGO "SOS Mitmensch" macht Druck, die 2005 unter Schwarz-Blau verschärften Staatsbürgerschaftsregeln aufzuweichen. Am Dienstag präsentierte sie ihre Kampagne, um die Einbürgerung von in Österreich geborenen Kindern bzw. in jungen Jahren Zugewanderten zu erleichtern. Unterstützung kommt von Verfassungsrechtler Heinz Mayer, der gute Chancen sieht, das Ausländerwahlrecht über den Weg des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EMRK) zu erwirken.
 

220.000 in Österreich geboren, aber ohne Staatsbürgerschaft

Mehr als 220.000 Menschen seien in Österreich geboren, ohne bisher die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten zu haben, kritisierte "SOS Mitmensch"-Sprecher Alexander Pollak in einer Pressekonferenz, in der auch drei betroffene Schülerinnen ihre Situation schilderten. Weitere rund 80.000 lebten seit frühester Kindheit hier, blieben aber ebenfalls von der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen. Täglich kämen 49 hinzu. Grund dafür seien extrem hohe und unsoziale Einbürgerungshürden. So müssten selbst hier geborene Kinder und Jugendliche über ihre Eltern ein Mindesteinkommen nachweisen, um eine Chance auf Einbürgerung zu haben.
 

SOS Mitmensch: Das ist Ausgrenzung pur

"SOS Mitmensch" wertet dies als "Ausgrenzung pur". Im Europavergleich sei Österreich hier Schlusslicht. Unter 52 Staaten, die im "Migrant Integration Policy Index (Mipex)" 2020 verglichen wurden, rangiere man gemeinsam mit Bulgarien am allerletzten Platz. Deshalb, so Polak, starte man nun die "erste große Einbürgerungskampagne in Österreich", die unter https://www.sosmitmensch.at/hiergeboren unterstützt werden kann.
 

In Österreich gilt Abstammungsprinzip

Die auf Staatsbürgerschaftsrecht spezialisierte WU-Juristin Antonia Wagner erinnerte an die aktuelle Rechtslage. Automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft erhält man nur dann, wenn sie zumindest ein Elternteil besitzt, es gelte also das Abstammungsprinzip. Andere Kinder seien davon abhängig, dass die Eltern die strengen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, was Aufenthaltsstatus, Einkommen und Verhalten betrifft; selbst dann gebe es für die Behörden aber auch noch eine Vielzahl an Ermessensbestimmungen, durch die die Einbürgerung scheitern kann.
 

Österreich hat sehr niedrige Einbürgerungsquote

Österreich habe im europäischen Vergleich eine sehr niedrige Einbürgerungsquote, seit Mitte der 2000er Jahre habe ein rasanter Abfall stattgefunden. In anderen europäischen Ländern sind die Regeln laut Wagner viel liberaler: In Deutschland werden Kinder eingebürgert, wenn die Eltern acht Jahre im Land sind und über einen unbefristeten Aufenthaltstitel verfügen. In Schweden gibt es eine Wohnsitzfrist mit Rechtsanspruch auf Verleihung ab 18 Jahren.
 

Mayer: Gute Chance für Ausländerwahlrecht

Verfassungsrechtler Mayer verwies auf die Verknüpfung des restriktiven Staatsbürgerschaftsrechts mit dem Wahlrecht. Wenn ein Großteil der Bevölkerung nicht wählen dürfe, dann widerspreche dies dem Demokratieprinzip, meinte er. Er sah "durchaus gute Chancen", dies (nach einer Abweisung durch den VfGH, der hier in der Vergangenheit sehr restriktiv geurteilt hat) beim EGMR individuell zu beeinspruchen. Bisher sei dies seines Wissens noch nicht versucht worden.

Änderungen beim Staatsbürgerschaftsrecht will "SOS Mitmensch" hingegen über politisches Lobbying erreichen. "Wir wollen die politischen Lager überzeugen, dass es falsch ist, hier geborene Menschen auszugrenzen", sagte Polak. Besonders Menschen aus dem konservativen Bereich gelte es anzusprechen.

 

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