In Schulen

Verfassungsexperten gegen Kreuze

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In Italien wurden die christlichen Symbole jetzt aus den Klassenzimmern verbannt.

Verfassungsexperten sehen im Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), das eine Anbringung von Kreuzen in italienischen Klassenzimmern untersagt, auch Auswirkungen für Österreich. Heinz Mayer betonte, derartige Symbole hätten dort nichts zu suchen. Sein Kollege Bernd Christian Funk ist der gleichen Meinung, dies widerspreche der Neutralität des Staates in religiösen Fragen.

"Ich habe das immer schon so gesehen", erinnerte Mayer an die Diskussion nach einem Spruch des deutschen Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Anbringung von Kreuzen in bayerischen Klassenzimmern 1995. Auch damals hatte es eine Debatte in Österreich gegeben, die aber wieder abgeflaut sei. "Es spricht alles dafür, dass das auch für Österreich von Bedeutung ist", meint auch Funk, der sich aber noch nicht zum genauen Inhalt des EGMR-Urteils äußern will. Seine persönliche Einschätzung: "Ich bin Anhänger einer strikten Neutralität des Staates in religiösen Fragen."

In Österreich ist die Anbringung von Kreuzen in Klassenzimmern im sogenannten Schul-Konkordat zwischen Österreich und dem Vatikan aus dem Jahr 1962 geregelt und auch im Religionsunterrichtsgesetz fixiert. Schulkreuze sind demnach in allen Klassenzimmern anzubringen, in denen die Mehrzahl der Schüler einem christlichem Religionsbekenntnis angehören. Das Konkordat steht im Verfassungsrang und kann ohne Einverständnis des Heiligen Stuhls nicht geändert werden.

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