Gipfel gegen Hass

Verhetzung wird härter bestraft

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Neuer Paragraf soll schon gelten, wenn vor 10 Personen gehetzt wird.

Der Verhetzungsparagraf wird verschärft. Konkret wird er künftig schon wirksam, wenn vor nur zehn Personen gehetzt wird, bisher waren es mindestens 150. Der Strafrahmen bleibt bei an sich bei zwei Jahren, allerdings kann bei besonderer Öffentlichkeit auch eine Buße von bis zu drei Jahren und bei erfolgreicher Verhetzung von bis zu fünf Jahren verhängt werden, erklärte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) bei einem "Gipfel gegen Hass und Hetze".

"Wirtshaus-Gerede" nicht betroffen
Anlassfall für die Novelle ist laut Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) der antisemitische Angriff einer teils türkisch-stämmigen Gruppe auf Fußballer von Maccabi Haifa bei einem Spiel in Bischofshofen. Gegen die Angreifer konnte nicht wegen Verhetzung vorgegangen werden, weil die Öffentlichkeit zu gering war. Daher wird nun der Personenkreis, vor dem die Verhetzung begangen wird, auf im Extremfall nur zehn Personen reduziert. Sichergestellt werden soll dabei aber, dass "Wirtshaus-Gerede" nicht betroffen sein wird.

Strafrahmen bis zu fünf Jahre
Der Strafrahmen an sich bleibt gleich bei zwei Jahren. Allerdings drohen drei Jahre, wenn die Tat vor einer breiteren Öffentlichkeit begangen wird. Darunter wird beispielsweise verstanden, dass die Verhetzung in einem Druckwerk, über Internet-Videos oder im Fernsehen verbreitet wird. Sogar bis zu fünf Jahren geht künftig der Strafrahmen, wenn die Verhetzung erfolgreich ist, also die verhetzten Personen zu Gewalttaten gegen die angegriffene Gruppe schreiten.

Justizausschuss startete StGB-Reform
Das Justizministerium startete am Dienstag auch die Diskussion über die Reform des Strafgesetzbuches (StGB). Nun solle "ohne ideologische Scheuklappen" weiter diskutiert werden, um die notwendigen Änderungen auf politischer Ebene zu akkordieren - und im nächsten Jahr das überarbeitete StGB zu beschließen.

Das Ziel des Ministers ist, "ein Strafrecht schaffen, das den heutigen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht wird", mit einer ausgewogeneren Balance der Strafdrohungen für Delikte gegen Leib und Leben im Vergleich zu Vermögensdelikten.

Die von Ex-Ministerin Beatrix Karl (ÖVP) eingesetzte Expertengruppe schlägt u.a. die Erhöhung von Wertgrenzen, strengere Strafen bei Fahrlässigkeit, eine klarere Definition der gefährlichen Drohung, aber auch neue Strafbestimmungen etwa zu Cybermobbing oder Ausspähen von Daten eines unbaren Zahlungsmittels vor.


 




 

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