800.000 Euro-Streit

Verzetnitsch vor Gericht

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Ex-Präsident Verzetnitsch klagt den ÖGB. Dieser kontert: Verzetnitsch sei verantwortlich für den Mitgliederschwund. Der Prozess wurde vertagt. Ein neuer Termin ist noch nicht bekannt.

Einen verbalen Schlagabtausch lieferten sich am Freitag die Rechtsvertreter des ehemaligen ÖGB-Präsidenten Fritz Verzetnitsch und des Gewerkschaftsbunds im Wiener Arbeits- und Sozialgericht (ASG), wo der Prozess um die Entlassung Verzetnitschs über die Bühne geht. Dieser bekämpft seine Entlassung, weil in seinen Augen der von seinem Nachfolger Rudolf Hundstorfer getätigte Schritt nicht rechtmäßig war.

800.000 Euro-Forderung
erzetnitsch fordert 345.000 Euro an Abfertigungsansprüchen, Urlaubs- und Kündigungsentschädigung sowie einen kapitalisierten Pensionsanspruch von 500.000 Euro.

ÖGB kontert
Der Gewerkschaftsbund hält dem Gründe entgegen, welche die Entlassung gerechtfertigt hätten: So verdächtigte ÖGB-Anwalt Anton Ehm den langjährigen Präsidenten im Zusammenhang mit der Anmietung dessen Penthouse-Wohnung der Untreue und behauptete weiters, Verzetnitsch habe mit seinem Verhalten in der BAWAG-Refco-Affäre zahlreiche Mitglieder "vergrault".

Verzetnitsch verantwortlich für "Austrittswelle"
Nachdem im vergangenen April bekannt geworden war, dass Verzetnitsch mit ÖGB-Geldern eine Haftung für die gleichermaßen hochspekulativen wie desaströsen Karibik-Geschäfte der BAWAG abgegeben hatte, sei über den ÖGB eine bisher nie da gewesene "Austrittswelle" hereingebrochen. Bis einschließlich September wären dem ÖGB dadurch 1,2 Millionen Euro an Mitgliedsbeiträgen entgangen, sagte Ehm, wobei er als Maßstab die Zahlungseingänge von April bis September 2005 heranzog.

Steinerne Miene
Verzetnitsch, der überraschenderweise zur ersten Tagsatzung erschienen war, hörte sich die Vorwürfe mit steinerner Miene an, war aber nicht bereit, dazu eine Stellungnahme abzugeben. Sein Rechtsvertreter Georg Schima betonte allerdings, der behauptete Mitgliederschwund sei nicht darauf zurückzuführen, "dass der Kläger Anfang 2001 eine Haftungserklärung für die beklagte Partei abgegeben hat, sondern ausschließlich auf die Vorgangsweise der nach seinem Rücktritt bzw. seiner Entlassung verantwortlichen Personen der beklagten Partei."

Statutenwidriges Verhalten des EX-ÖGB-Präsidenten
Der ÖGB hat die Entlassungsgründe erstmals in einem Schriftsatz vom 5. Oktober konkretisiert, der seit Wochenbeginn Arbeitsrichter Wilfried Schwimmer vorliegt. Verzetnitsch wird darin nicht nur die im Alleingang vorgenommene Verpfändung des ÖGB-Vermögens angelastet, was der Rechtsvertreter des Gewerkschaftsbunds nun als statutenwidriges "mehrjähriges Unterlassen " geißelte.

Konflikt um Penthouse
Vor allem führt der Gewerkschaftsbund gegen seinen Ex-Präsidenten den Untreue-Verdacht ins Treffen, der seit längerem Gegenstand von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist. Verzetnitsch habe sein Am Fleischmarkt in der Wiener Innenstadt gelegenes Penthouse "ohne Wissen und Willen der Beklagten" (d.h. des ÖGB, Anm.) zu einem "nicht angemessenen Zins angemietet", heißt es in dem Schriftsatz des ÖGB. Verzetnitsch war 1990 in die Räumlichkeiten gezogen, wobei ihn Anwalt Ehm unter Hinweis auf ein im BAWAG-Strafakt enthaltenes Sachverständigengutachten einer "Unterzahlung" bezichtigte: In der Expertise soll von einer Schadenssumme von 300.000 Euro die Rede sein.

Verzetnitschs Rechtsbeistand Georg Schima wies diese Verdächtigungen entschieden zurück. Was das Gutachten betrifft, seien die dort vorgenommenen Berechnungen "völlig haltlos". Die Vorgänge rund um die Wohnung wären "seit vielen Jahren bekannt" und demnach kein Entlassungsgrund: "Der angebliche Entlassungstatbestand ist nicht nur verfristet. Er liegt gar nicht vor."

Verfahren vertagt
Das Verfahren wurde nach rund 40-minütiger Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt. Den Streitparteien wurde eine Frist von sechs bzw. acht Wochen zur Einbringung weiterer Schriftsätze zugestanden.

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