Das Verfassungsgericht geht ab Montag Beschwerden des Ex-BAWAG-Chefs nach, der FPÖ und eines Bettlers.
Der Verfassungsgerichtshof startet am Montag seine Herbstsession. In den nächsten drei Wochen beraten sich die 14 Verfassungsrichter über Beschwerden des ehemaligen BAWAG-Generals Helmut Elsner, der FPÖ und eines Bettlers.
Elsner
Der Hauptangeklagte im BAWAG-Prozess hatte sich u.a.
beschwert, dass sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden sei.
Vertreter der Justiz hätten den Medien Aktendetails zugespielt, was zu einer
"gerichtsnotorischen" Berichterstattung geführt habe. Außerdem sei seine
Festnahme und Überstellung vom französischen Mougin nach Wien nicht rechtens
gewesen.
Freiheitliche
Die FPÖ hat sich beschwert, dass ihr
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer das Nominieren eines
Volksanwaltskandidaten verwehrt hat. Üblicherweise dürfen die 3
mandatsstärksten Parteien einen Volksanwalt aufstellen. Grüne und FPÖ hatten
nach der letzten Nationalratswahl aber gleich viele Nationalratsabgeordnete.
Nachdem die Grünen um einen Hauch mehr Stimmen bekommen hatten, entschied
sich Prammer für sie.
In dieser Angelegenheit müssen die Verfassungsrichter überhaupt erst entscheiden, ob sie zuständig sind.
Die FPÖ Kärnten beschwerte sich, dass der BZÖ-dominierte Kärntner Landtag sein Parteienförderungsgesetz so geändert hat, dass es für Landtagsparteien mit nur einem Abgeordenten, pikanterweise für die FPÖ, keine Parteienförderung mehr gibt.
Und die FPÖ Vorarlberg brachte vor, dass ihr - vereinfacht formuliert - das Land Vorarlberg die Identität der früheren FPÖ mit der heutigen Landesgruppe abspricht und dadurch die Parteienförderung vorenthalte.
Bettler
Ein Bettler hat geklagt, weil die steirische
Stadtgemeinde Fürstenfeld das Betteln auch in nicht aufdringlicher Weise
verboten und mit Geldbuße belegt hat - nachdem das aggressive Betteln
sowieso schon durch ein Landesgesetz unter Strafe gestellt ist.