3 Beschwerden

Elsner beschäftigt Verfassungsgericht

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Der Ex-BAWAG-Chef sieht u.a. sein Recht auf ein faires Verfahren im BAWAG-Prozess verletzt.

Mit mittlerweile drei Beschwerden beschäftigt der in Untersuchungshaft sitzende Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner den Verfassungsgerichtshof. Zwei von ihnen stehen auf der Tagesordnung der Herbst-Session ab kommendem Montag. Ausdrücklich betont der VfGH, dass seine Verfahren das laufende BAWAG-Verfahren nicht beeinflussen, die Hauptverhandlung in der Causa "BAWAG" läuft weiter.

Beschwerde Nr 1
In der ersten Beschwerde behauptet Elsner, dass seine Rechte auf ein faires Verfahren und die Unschuldsvermutung im BAWAG-Prozess nicht gewährleistet seien, obwohl sie durch die Menschenrechtskonvention garantiert sein sollten. Durch "gerichtsnotorische Pressemitteilungen" werde das Strafverfahren beeinflusst und die Unschuldsvermutung verletzt. Hinter der Berichterstattung vor allem vor Prozessbeginn vermutet der Ex-Banker einen Beamten, der "in Verletzung des Amtsgeheimnisses" Informationen aus dem Landesgericht bzw. der Staatsanwaltschaft an die Medien weitergegeben habe.

Beschwerde Nr 2
In der Herbst-Session beraten die 14 Verfassungsrichter auch über die zweite Beschwerde. In dieser beklagt Elsner, dass seine verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte auf Freiheit und Sicherheit verletzt worden seien, weil er von Frankreich nach Österreich überstellt und anschließend festgenommen und angehalten wurde.

In der dritten Beschwerde behauptet Elsner, seine Vorführung vor den Banken-U-Ausschuss sei rechtswidrig gewesen.

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