Krankheitshalber

VfGH-Präsident Korinek tritt zurück

Teilen

Der 67-Jährige legt aus Gesundheitsgründen sein Amt mit Ende April zurück.

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, wird mit Ende April seine Funktion zurücklegen. Er hat heute Bundeskanzler Alfred Gusenbauer in einem Schreiben mitgeteilt, dass er einer dringenden ärztlichen Empfehlung folgend seine Funktion aus gesundheitlichen Gründen mit Ende April zurücklegen wird.

Der 67-Jährige hat davor die Mitglieder und Mitarbeiter des VfGH informiert.

Korinek stand fünf Jahre lang an der Spitze des Verfassungsgerichtshofs, dessen Mitglied er seit 1978 ist. Der ÖVP-nahe Verfassungs- und Verwaltungsrechtler war mit Antritt seines Amtes Anfang 2003 aus der Partei ausgeschieden, um "jeden Anschein einer Abhängigkeit" zu vermeiden.

Polizeistaat und Konvent
In seiner Amtszeit fielen zahlreiche bedeutende VfGH-Entscheidungen. Zuletzt hatte Korinek in der Debatte über Terror-Bekämpfung und die Reform des Sicherheitspolizeigesetzes vor einem Überwachungsstaat gewarnt. In Kärnten eckte er mit FPÖ und zuletzt BZÖ vor allem in der Ortstafelfrage an. Darüber hinaus war Korinek Mitglied im Österreich-Konvent.

Pensionen und Krankenkassen
Im Juni 2003 hatte Korinek die von der schwarz-blauen Regierung beschlossene Pensionsreform 2000 mit der Anhebung des Antrittsalters und den höheren Abschlägen bei Frühpensionen für verfassungskonform erklärt. Im März 2004 hob der VfGH das Modell zur Sanierung der Krankenkassen auf.

Asylgesetz und Ortstafeln
Im Oktober 2004 erkannte der VfGH Teile des von Schwarz-Blau beschlossenen neuen Asylgesetzes als verfassungswidrig. Im Dezember 2005 zog sich Korinek wieder den Ärger von Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider zu. Der Präsident hatte einer neuerlichen Beschwerde des Slowenenvertreters Rudi Vouk Recht gegeben und die Aufstellung zusätzlicher zweisprachiger Ortstafeln in Kärnten verlangt. Ein Jahr später befand der VfGH die Anbringung von Zusatztafeln statt zweisprachiger Ortstafeln in diesen beiden Ortschaften für gesetzwidrig.

Während sich der Höchstrichter bei allen Parteien Respekt und Ansehen erwarb, blieb er bei FPÖ/BZÖ unbeliebt.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.