Einspruchsfrist zu kurz?

VfGH prüft Buwog-Anklage

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Das Höchstgericht leitete ein Vorverfahren ein.

Die Causa Buwog, in der Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und zahlreiche weitere Personen wegen Korruptionsverdachts angeklagt sind, ist beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gelandet. Ex-Buwog-Aufsichtsrat Ernst Karl Plech hat einen Individualantrag an den VfGH gestellt, weil er die Frist für einen Einspruch gegen die Anklage für unverhältnismäßig kurz und daher verfassungswidrig hält.

Der VfGH hat bereits ein Vorverfahren eingeleitet und die Bundesregierung zur Stellungnahme aufgefordert, sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Donnerstag zur APA.

Das ganze hat aber keine unmittelbare Auswirkung auf das Buwog-Verfahren. Bei einem Individualantrag gibt es keine aufschiebende Wirkung.

Auch Grasser-Anwalt Manfred Ainedter hatte angekündigt, sich wegen der kurzen Einspruchsfrist von 14 Tagen ab Zustellung der Anklage an den VfGH zu wenden. Bisher ist diesbezüglich aber keine Beschwerde beim VfGH eingelangt.

Bei einigen Angeklagten in der Causa Buwog ist die Einspruchsfrist bereits am 9. August zu Ende gegangen, bei anderen läuft sie etwas länger.

Sechs Einsprüche

Bis zum gestrigen Mittwochabend sind am Wiener Landesgericht für Strafsachen sechs Einsprüche eingelangt, unter anderem von Grasser und Ex-Immofinanz-Boss Karl Petrikovics. Weiters liegen dem Gericht Anträge auf Fristerstreckung bzw. Anträge auf Normenprüfung vor, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn der APA mit.

Petrikovics' Anwalt Otto Dietrich brachte laut "profil" inhaltliche sowie formelle Gründe für den Einspruch vor. "Die Interpretationen der Staatsanwaltschaft sind teils unlogisch, vom Akteninhalt nicht gedeckt und daher angreifbar." Darüber hinaus sei ihm, Dietrich, trotz wiederholter Urgenzen der Zugang zu wesentlichen Aktenteilen verwehrt worden. Konkret handle es sich um die elektronische Datensammlung ISYS, in die die Justiz sichergestelltes Datenmaterial zum Fall Buwog einfließen und durch einen Sachverständigen auswerten ließ, so das Magazin in einer Vorabmeldung am Donnerstag.

"Obwohl mir bis heute keine Einsicht in die beschlagnahmten, für mich relevanten Daten gewährt wurde, hat die WKStA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft) Anklage erhoben", kritisiert der Anwalt.

Anklage nach siebenjährigen Ermittlungen

Weiters stößt sich auch Dietrich an der gesetzlichen Einspruchsfrist von 14 Tagen. Er hat daher einen Antrag gestellt, diese für seinen Mandaten auf 15 Wochen zu erstrecken. Zusätzlich hat er eine Prüfung der Strafprozessordnung durch den VfGH angeregt.

Die Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat nach siebenjährigen Ermittlungen Ende Juli Anklage gegen Grasser, die Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger sowie mehrere weitere Personen eingebracht. Es geht um die Privatisierung der Bundeswohnungen im Jahr 2004 und die Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower. Die Vorwürfe lauten auf Untreue und Geschenkannahme durch Beamte bzw. Bestechung sowie Beweismittelfälschung. Den insgesamt 16 Beschuldigten drohen bis zu zehn Jahre Haft. Die Anklage ist nicht rechtswirksam. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Sie haben die Vorwürfe stets vehement zurückgewiesen.

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