Bei Wahlen

VfGH verbietet vorzeitige Weitergabe von Ergebnissen

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Holzinger: "Verstoß gegen Grundsatz der Freiheit der Wahl".

Die vorzeitige bundesweite Weitergabe von Teilergebnissen der Bundespräsidenten-Stichwahl an Medien und Forschungsinstitute war nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) nicht zulässig. Dies war mit ein Grund für die bundesweite Aufhebung der Stichwahl vom 22. Mai, betonte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger bei der Erkenntnis-Verkündung am Freitag.

"Diese Veröffentlichung verstößt gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl", sagte der Präsident. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Weitergabe an ausgewählte Empfänger von Einfluss auf das Ergebnis sein konnte. Es gebe keine Regelung, die eine vorzeitige Veröffentlichung verhindern könnte, so der Präsident, der hier vor allem auf neue Technologien verwies.

Die Freiheit der Wahl und der politischen Willensbildung dürfe in rechtlicher und faktischer Hinsicht nicht beeinflusst werden, verwies Holzinger auf die ständige Judikatur des VfGH. Das Verfahren habe ergeben, dass am Wahltag etwa ab 13 Uhr das Wahlergebnis systematisch auf elektronischem Weg weitergegeben wurde.

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