Die Verordnungen für Ebersdorf, Bleiburg und Schwabegg sollen aufgehoben werden. Der Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich am Montag mit dem Antrag.
Die Volksanwaltschaft hat sich in Sachen Kärntner Ortstafeln wieder an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt. In einem Antrag plädiert sie dafür, die Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt zu den Ortschaften Ebersdorf, Bleiburg und Schwabegg aufzuheben. Diesmal geht es um die in die Ortstafeln hineinmontierten Zusatzschilder.
Der VfGH befasst sich in der am Montag startenden Session mit dieser Frage, allerdings nur für Bleiburg - und auf Grund einer "Schnellfahrer"-Beschwerde. Der Volksanwaltschafts-Antrag ist erst vor Kurzem eingelangt, er ist noch nicht Gegenstand der Beratungen.
Schon seit langem versucht die orange Landesregierung die Verpflichtung zu zweisprachigen Ortstafeln in Ebersdorf, Bleiburg und Schwabegg zu umgehen. 2005 attestierte der VfGH diese Verpflichtung. Woraufhin LH Jörg Haider und sein jetziger Nachfolger Gerhard Dörfler im Februar 2006 die Ortsschilder einfach verrückten. Daraufhin hob der VfGH die dem zugrundeliegende Verordnung der BH als gesetzwidrig auf.
Die neue Verordnung sah aber wieder keine zweisprachigen Ortstafeln vor, sondern Zusatztafeln in slowenischer Sprache, die unter das deutschsprachige Ortsschild montiert wurden. Die Volksanwaltschaft brachte dies vor den VfGH - und war erfolgreich: Der Gerichtshof entschied im Dezember 2005 für Ebersdorf und Bleiburg und im Dezember 2007 für Schwabegg, dass dies gesetzeswidrig ist.
Die jetzigen Verordnungen sehen zwar keine Zusatztafeln mehr vor. Aber die vorher unten drangeschraubten Zusatztafeln wurden einfach in die alten Ortsschilder hineinmontiert. Die Volksanwaltschaft sieht darin "einen weiteren Versuch der zuständigen Landesbehörden, die Rechtsanschauung des Verfassungsgerichtshofes zur Unzulässigkeit der Verwendung von Zusatztafeln ... zu konterkarieren". Deshalb hat sie erneut den VfGH angerufen.