Rund 50 Vertreter von Wahlbehörden als Zeugen geplant.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bemüht sich im Verfahren zur Anfechtung der Bundespräsidentenwahl durch die FPÖ um größtmögliche Transparenz. Von Montagfrüh bis Mittwochmittag wird öffentlich verhandelt. An die 50 Zeugen - Vertreter von Bezirkswahlbehörden - werden geladen, berichtete VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Dienstag der APA.
Zweck der Verhandlung ist die Einvernahme der Zeugen zur Frage der Durchführung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl am 22. Mai. Als Zeugen geplant sind an die 50 Mitglieder von - vom VfGH ausgewählten - Bezirkswahlbehörden aus verschiedenen Bundesländern. Außerdem eingeladen werden ein Vertreter der Bundeswahlbehörde und Vertreter der beiden Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer (FPÖ) und Alexander Van der Bellen (Grüne) - nämlich die Zustellungsbevollmächtigten bzw. deren Stellvertreter sowie deren Anwälte. Zustellungsbevollmächtigter Hofers ist FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, bei Van der Bellen ist es der Direktor des Grünen Parlamentsklubs Robert Luschnik.
Montag bis Mittwoch
Verhandelt wird am Montag, 20. Juni, und Dienstag, 21. Juni, von 8.30 bis 19.00 Uhr, am Mittwoch voraussichtlich bis Mittag.
Die FPÖ hat in ihrer 150 Seiten langen Anfechtung Unregelmäßigkeiten vor allem bei der Auszählung der Briefwahl am Montag - die vorzeitige Öffnung von Wahlkuverts oder auch vorzeitiges Auszählen - vorgebracht. In 94 der 117 Bezirkswahlbehörden seien "gesetzwidrige Vorgänge" von unterschiedlicher Qualität festgestellt worden. Dennoch haben laut Robert Stein, dem Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, auch die FPÖ-Vertreter in den Wahlbehörden unterschrieben, dass die Auszählung gesetzeskonform (ab 9.00 Uhr früh) verlief.