Der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hat am Mittwoch in einer Pressekonferenz verkündet, dass Sitzungen des Landtags und des Gemeinderats weiter stattfinden werden.
Wien. Derartige Zusammenkünfte fallen nicht in die angesichts des Coronavirus erlassene Verordnung zu Einschränkungen von Veranstaltungen. Allerdings ist bei der morgen, Donnerstag, angesetzten Sitzung Besuchern der Zutritt untersagt.
"Sondersitzung am Donnerstag"
Die Neos haben eine Sondersitzung zum Thema "Causa Rothschild: Unvereinbarkeit im Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz beenden. Das Land Wien braucht eine unabhängige Stiftungs- und Fondsbehörde!" beantragt. Diese wurde - noch vor der Bekanntgabe der aktuellen Maßnahmen zum Coronavirus - für den morgigen Tag angesetzt. Rechtlich, so wurde heute betont, ist die Durchführung möglich.
Trotzdem werden Sicherheitsvorkehrungen getroffen. So werden laut einer Rathausaussendung bei den Eingängen ausreichend Desinfektionsmittel und Papierhandtücher bereitstehen. Auch Info-Blätter mit den empfohlenen Schutzmaßnahmen werden affichiert.
Besuchergalerie bleibt vorerst geschlossen
Die Besuchergalerie des altehrwürdigen Sitzungssaals bleibt vorerst geschlossen - so wie bei der morgigen Sitzung des Bundesrates, wo ebenfalls keine Gäste zugelassen sind. Damit kann das prinzipiell öffentliche Geschehen nur über den Livestream im Internet mitverfolgt werden. Eine Ausnahme gibt es aber auch im Wiener Landtag für Medienvertreter. Sie dürfen in den Saal.
Inhaltlich geht es in der Sitzung um einen relativ komplexen juristischen Streit. Der New Yorker Rothschild-Nachfahre Geoffrey R. Hoguet hat von der Stadt verlangt, dass das einstige Kuratorium wieder in der ursprünglichen Form eingesetzt wird. Es geht dabei um jene 1907 gegründete Stiftung, die das bis heute existierende Neurologische Zentrum Rosenhügel errichtet hat - die "Nathaniel Freiherr von Rothschild'sche Stiftung".
1956 wurde der Magistrat Wien als Verwaltungsorgan eingesetzt. Hoguet will nun vor Gericht die Abberufung des Magistrats als Stiftungsverwalterin und die Wiedereinsetzung eines unabhängigen Kuratoriums durchsetzen - in dem auch Vertreter der Familie saßen. Die Stadt steht hingegen auf dem Standpunkt, dass der Stiftungszweck voll erfüllt werde - und man die Einrichtung nach dem Krieg wieder aufgebaut habe. Nach der Übernahme sei der Betrieb nur dank massiver Zuwendungen mit Steuergeld möglich gewesen, war zuletzt auch bei einem Gerichtstermin versichert worden.
Nach Ansicht der Neos wird jedoch "offenbar fahrlässig" mit dem Stiftungszweck umgegangen. Konstatiert wird auch eine Unvereinbarkeit dahin gehend, dass die Stadt die Stiftungsregeln per Gesetz vorgibt, welche dann von der Verwaltung vollzogen werden. Gefordert wird eine unabhängige Stiftungs- und Fondsbehörde.