OGH wies Antrag zurück

KH Nord: Ex-Stadträtin Wehsely blitzte vor Gericht gegen NEOS ab

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Die frühere Wiener Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) hat sich in einem langwierigen Rechtsstreit mit den Neos nicht durchsetzen können.

Wien. Sie hatte im Zusammenhang mit Äußerungen der Rathaus-Pinken rund um Vorgänge in der Causa Krankenhaus Nord eine einstweilige Verfügung durchsetzen wollen. Der Oberste Gerichtshof hat diesen Antrag nun zurückgewiesen, teilten die Neos am Freitag mit.

Die Wiener Neos hatten hinsichtlich des von Baukostensteigerungen und Verzögerungen begleiteten Spitalsbaus gemutmaßt, die damalige Stadträtin Wehsely habe davon gewusst, dass die einstige Führung des Krankenanstaltenverbundes (KAV) Regressforderungen gegenüber Baufirmen in Höhe von 200 Mio. Euro in den KAV-Wirtschaftsplan eingearbeitet habe - laut Neos eine zu optimistische Annahme. Die Ex-Ressortchefin konterte mit einem Antrag auf Unterlassung.

OGH wies Antrag zurück

Dieser wurde in der Erstinstanz abgelehnt, in der zweiten Instanz bekam Wehsely vom Oberlandesgericht (OLG) jedoch recht. Dieses erließ eine einstweilige Verfügung gegen die Oppositionspartei, die wiederum in Berufung ging. Der OGH als nächsthöhere Instanz hat diese Entscheidung nun wieder rückgängig gemacht - zur Freude der Neos. "Von Klagen lassen wir uns sicher nicht einschüchtern. Das Urteil bestätigt unseren Weg, den Mächtigen in dieser Stadt genau auf die Finger zu schauen", jubilierte Klubchef Christoph Wiederkehr in einer Aussendung.
 

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