Wohnen

Babler will 90-prozentige Umwidmungsabgabe

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Die Diskussion um Profiteure von Umwidmungen lässt jetzt SPÖ-Chef Andreas Babler nach einer Abgabe rufen.

Diese soll 90 Prozent des Zusatzgewinns beim Verkauf umgewidmeter Grundstücke betragen, heißt es in einem der APA zur Verfügung gestellten Papier. "Es darf nicht sein, dass sich einige wenige an Umwidmungen bereichern, während leistbarer Wohnraum für die Mehrheit der Bevölkerung immer knapper wird", meint darin Babler.

Bei Umwidmungsgewinnen soll in Zukunft zum Zeitpunkt der Umwidmung die Wertsteigerung des Grundstücks steuerbehördlich erfasst und ins Grundbuch eingetragen werden. Auf die Wertsteigerung des Grundstücks durch die Umwidmung würde dann ein pauschaler Steuersatz von 90 Prozent fällig.

Diese Steuer müsste nach SPÖ-Plänen bei der Umwidmung aber noch nicht bezahlt werden. Sie würde als Umwidmungsabgabe in Form einer Hypothek zugunsten der öffentlichen Hand ins Grundbuch eingetragen. Die Steuer fiele erst tatsächlich an, wenn das Grundstück verkauft wird.

Abgabe soll Immobilienertragssteuer von 30 Prozent ersetzen

Konkret sollte die neue Abgabe die Immobilienertragssteuer von aktuell pauschal 30 Prozent ersetzen. Da sie nur für die Zukunft erhoben werden könne, solle für Altfälle der Pauschalsatz der Immobilienertragssteuer auf 60 Prozent verdoppelt werden.

Die Wertsteigerungen seien völlig leistungsloses Einkommen, das erst durch den öffentlich-rechtlichen Akt der Umwidmung ermöglicht werde. Daher sollte die Wertsteigerung in einem solchen Fall nicht in privaten Händen bleiben, sondern an die Allgemeinheit zurückfließen, findet der SPÖ-Vorsitzende.

Eine Mindestquote von 50 Prozent soll außerdem in Ballungsräumen bei Umwidmungen von Grünland in Bauland für den gemeinnützigen Wohnbau reserviert werden. Es sei nämlich eine schreiende Ungerechtigkeit, "dass manche, die es sich richten können, über Nacht mit Umwidmungen zu Millionären werden, während die große Mehrheit der Bevölkerung unter den steigenden Mietkosten ächzt".

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