In Frage kommen Organisationen, die „mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken“ dienen.
Der Rechnungshof hat Geld zu verschenken – konkret geht es um unzulässige Spenden, die das Kontrollgremium von Parteien erhalten hat, im konkreten Fall 15.343,22 Euro von Neos und SPÖ.
Österreicher sollen Vorschläge machen
Laut Parteiengesetz muss RH-Präsidentin Margit Kraker dafür Einrichtungen suchen, die „mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken“ dienen. Bürgerinnen und Bürger können diesmal Vorschläge machen, welche Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen Geld erhalten.