Ein Mann zahlte 2.500 Euro für die "Vermittlung" einer potentiellen Liebe. Das Paar passte überhaupt nicht zusammen, die AK erkämpfte das Geld zurück.
Etwa jeder Dritte erwachsene Österreicher ist derzeit Single. Gerade am morgigen Tag der Liebe steigen wohl die Zugriffszahlen auf diversen Dating-Apps und Portalen – das Geschäft mit der Liebe ist ein lukratives.
Die Arbeiterkammer (AK) warnt vor hohen Kosten, die damit verbunden sein könnten. Die AK bringt ein Beispiel eines 48-jährigen Mühlviertlers. Er legte 2.500 Euro für die „Vermittlungstätigkeit“ ab. Leider passte aber keine der Angebote für seine Wünsche. Die AK half ihm dabei sein Geld zurückzubekommen.
Annonce in Zeitung entdeckt
Was ist geschehen? In einer Zeitung entdeckte F. eine Anzeige einer Frau, die er kennen lernen wollte. Er kontaktierte eine Vermittlungsagentur, es kam zu einem Gespräch mi einem Berater. Dieser bestätigte, dass die beiden Profile gut zusammenpassen. In der Folge wurde ein Vertrag unterschrieben – für sechs Monate Laufzeit waren 2.500 Euro zu bezahlen.
Die Kontaktaufnahme mit der Frau kurze Zeit später zerbrach die Illusion des Liebes-Suchenden. Er passte einfach nicht zur Frau und wollte dann vom Vertrag zurücktreten. Doch die Agentur weigerte sich. Die AK schritt ein: „Auch eine Intervention des Konsumentenschutzes wurde ignoriert. Erst als die AK die Rückzahlung gerichtlich einklagte, zahlte das Unternehmen das Geld zurück.“
Die Tipps: So entgehen Sie der Kostenfalle
Der Mann fand zwar keine Liebe, doch sein Konto wurde verschont. Damit in Zukunft weniger Menschen in diese „Liebes-Falle“ tappen, hat die AK Tipps für den Umgang mit solchen Vermittlungs-Firmen parat:
- Lesen Sie sich vor Unterzeichnung bzw. Vertragsabschluss Partnervermittlungsverträge und Vertragsbedingungen zu Dating-Apps bzw. Online-Portalen genau durch. Achten Sie besonders auf die Kosten, die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten.
- Nutzen Sie Dating-Apps bzw. Flirt-Portale nicht am Handy. Es kann zur Datenweitergabe kommen und Sie erhalten Zahlungsaufforderungen von unterschiedlichen Anbietern. Den Verlauf im Nachhinein zu klären und unberechtigte Zahlungsaufforderungen zu widerlegen, ist in der Praxis meist nicht mehr möglich.
- Wurde der Vertrag im Internet oder außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens abgeschlossen, besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Nach einem derartigen Vertragsrücktritt kann das Unternehmen nur ein anteiliges Entgelt für die Dienstleistung verlangen.
- Sollte die Firma bei einem Widerruf den gesamten Betrag behalten, verzichten Sie nicht auf eine Rückforderung. Wird eine Zahlung trotz Widerrufs geltend gemacht, zahlen sie nicht. Rat und Hilfe finden Sie etwa beim Konsumentenschutz der AK.