14. April 2009 13:49
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Gratis-Storno auch ohne Reisewarnung
Eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums für ein bestimmtes Land ist zwar ein triftiger Grund um von einer gebuchten Pauschalreise zurückzutreten, gesetzlich verankert ist dies in Österreich aber nicht. Weder die Pauschalreise-Richtlinie noch das Konsumentenschutzrecht oder die Allgemeinen Reisebedingungen enthalten Bestimmungen dazu, erklärt Gernot Liska, Stellvertretender Geschäftsführer des Fachverbands der Reisebüros in der Wirtschaftskammer nach den jüngsten Straßenschlachten in Bangkok am Osterwochenende. Seit einem Spruch des obersten Gerichtshofs in Folge der Terroranschläge von 9/11 sei allerdings klar, dass ein Reiseantritt auch lange vor oder ohne offizielle Warnung "unzumutbar" sein könne.
Reiseantritt in vielen Fällen unzumutbar
Rechtsbasis für
einen Reise-Rücktritt ist laut Liska generell der "Wegfall der
Geschäftsgrundlage", also eine Veränderung der Umstände im Zielland. Das
kann vieles sein: Ein Wirbelsturm, der die gebuchte Hotelanlage stark in
Mitleidenschaft gezogen hat, auch Unruhen, die dazu führen könnten, dass ein
Urlauber das Land nicht mehr verlassen kann oder auch Medienberichte, wie
nach dem Tsunami, dass auch die Seychellen betroffen sind - selbst wenn sie
sich später als unrichtig herausstellen. In dem beim OGH ausjudizierten Fall
der Terroranschläge von New York etwa habe das Gericht den Reiseantritt als
unzumutbar angesehen, nachdem der damalige US-Präsident erklärt habe, sein
Land befinde sich "im Krieg".
Zeitliche und räumliche Nähe wichtig
Eine offizielle
Reisewarnung des Außenministeriums berechtigt auf jeden Fall zum Rücktritt
von der Reise. Allerdings werden solche Warnungen nur bei akuter Gefährdung
ausgesprochen; derzeit gelten sie etwa für Länder wie den Irak oder
Afghanistan. In der Regel werde dem Kunden eine Umbuchung angeboten; lehnt
er das ab, ein Storno. Weigert sich ein Veranstalter, bleibt nur der Gang
zum Gericht. Ein wichtiger Faktor für ein Rücktrittsrecht ist laut WKÖ die
zeitliche und räumliche Nähe zu den Ereignissen: Wer also nächste Woche nach
Pukhet fliegt, noch dazu direkt, könne kein Storno verlangen, ebenso wenig
wer erst im Sommer seinen Urlaub antritt.
Meist Kulanzweg bei Thailand-Reisen
Für Reisen nach Bangkok sei
diese Unzumutbarkeit derzeit "eher" gegeben, sagte Liska. "Daher raten wir
den Veranstaltern, möglichen Umbuchungs- und Stornowünschen mit
größtmöglicher Kulanz zu begegnen". Bis dato ist Thailand aus Sicht des
Fachverbandes kein großes Thema. Auch der heimische Marktführer, das
Verkehrsbüro, hat bisher keine Anfragen für Reisestornos erhalten, nicht
zuletzt weil derzeit keine besonders gute Reisezeit für Thailand ist. Man
biete aber auf dem Kulanzweg eine Verschiebung von Thailand-Reisen
(Reiseantritt bis nächsten Sonntag) an, sagte eine Sprecherin. Danach werde
man die weitere Entwicklung abwarten.
Kein Gratis-Stonro bei Türkei oder Ägypten
Kein Recht
auf Gratis-Storno hat, wer regelmäßig in "gefährlichen" Ländern wie Türkei
oder Ägypten seinen Urlaub bucht. Ein weiterer einzelner Anschlag im
dortigen Basar könne nicht als Grund ins Treffen geführt werden um
abzusagen, betont Liska - außer die Gefahr steige dramatisch, weil etwa
Touristen gezielt attackiert würden. Auch Flugzeug-, Zugs-, oder
Fährunglücke begründen laut OGH kein Rücktrittsrecht.