Ärgernisse rund ums Fluggepäck

Koffer verschwunden

Ärgernisse rund ums Fluggepäck

Ein verloren gegangener Koffer ist das Albtraumszenario jedes Flugreisenden. Laut einer 2010 veröffentlichten Statistik ist die Wahrscheinlichkeit dafür nicht gerade gering: Denn den Airlines gingen im Jahr 2009 weltweit rund 25 Millionen Koffer vorübergehend oder dauerhaft verloren. Was tun, wenn man selbst betroffen ist? Diese Frage beantwortet ÖAMTC-Chefjurist Andreas Achrainer und gibt Tipps, worauf man in Sachen Gepäck sonst noch Acht geben sollte.

Verlustmeldung
Der erste Schritt im Falle eines fehlenden Koffers ist immer die Verlustmeldung bei der Fluglinie. "Diese ist verpflichtet zu helfen", erklärt der ÖAMTC-Experte. Als Erste Hilfe-Maßnahme geben viele Fluglinien ein so genanntes "Overnight-Kit" aus bzw. bieten sie teilweise Ersatz für die Anschaffung der notwendigsten Dinge wie Toilettesachen und Kleidung an.

Fristen
Ein verlorenes, beschädigtes oder verspätetes Gepäckstück sollte der Reisende unbedingt rechtzeitig schriftlich der Fluggesellschaft melden. Denn es bestehen Fristenläufe: Eine Beschädigung muss binnen sieben Tagen nach Erhalt des Gepäcks gemeldet werden. Schäden, die durch verspätetes Gepäck entstanden sind, müssen binnen 21 Tagen mitgeteilt werden. "Wer die Fristen versäumt, verliert seine Ansprüche", weiß Achrainer. Für einen verlorenen oder beschädigten Koffer haften Fluglinien derzeit mit bis zu 1.100 Euro. "Wer also mit Luxusartikeln oder teureren Kleidungsstücken reist, für den ist eine Reisegepäckversicherung ratsam", sagt der ÖAMTC-Chefjurist.

Was man rund ums Gepäck sonst noch beachten sollte

Übergewicht
Zu viele Kilos auf der Waage nutzen Airlines gerne als zusätzliche Einnahmequelle. Deshalb der Tipp des ÖAMTC-Chefjuristen: "Bereits vor dem Kauf eines Flugtickets über die zugelassene Freigepäckmenge informieren, dann kommt es später zu keinen bösen Überraschungen." Bei den meisten Fluglinien sind zwischen 20 und 23 Kilogramm zulässig. Es gibt aber auch Anbieter, die nur 15 Kilo erlauben oder solche, die unabhängig vom Gewicht eine Pauschale pro aufgegebenem Gepäckstück verlangen.

Handgepäck
Für das Handgepäck gilt im Normalfall nicht nur eine Gewichtsobergrenze, auch ein genormtes Höchstmaß von 55x40x20 Zentimetern ist Usus. Zur Vergewisserung kann ein Blick in die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) nützlich sein. "Die findet man auf der Homepage der jeweiligen Airline", klärt der ÖAMTC-Rechtsexperte auf.

Mehr Infos: www.oeamtc.at/reise

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