Die häufigsten Reisepass-Irrtümer

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Die häufigsten Reisepass-Irrtümer

An der slowenisch-kroatischen Grenze fand die Urlaubsreise eines ÖAMTC-Mitglieds ein jähes Ende: Ein Ehepaar wollte mit dem Auto von Österreich über Slowenien nach Kroatien reisen. Die Frau hatte ihren Reisepass nicht dabei. Beim ersten Grenzübertritt war das kein Problem, es wurde nicht kontrolliert. An der slowenisch-kroatischen Grenze gab es dann kein Weiterkommen mehr. Die Kroaten verweigerten der Frau die Einreise, die slowenischen Grenzbeamten verhängten eine Strafe von 250 Euro weil sie keinen Reisepass vorweisen konnte. "Die Betroffene ist einer durchaus gängigen Irrmeinung erlegen", erklärt ÖAMTC-Touristikerin Silvie Bergant. "Sie ging davon aus, dass der Führerschein als Reisedokument ausreicht." Durch EU und Schengen wächst Europa zwar zusammen und Grenzkontrollen gehören in der Regel der Vergangenheit an. "Das bedeutet aber nicht, dass man ohne gültiges Reisedokument reisen kann", sagt Bergant. Damit klassische Irrtümer rund um den Reispass den Urlaub nicht gefährden, räumt die ÖAMTC-Touristik mit den zehn häufigsten Missverständnissen auf:

1. "Der Führerschein reicht als Reisedokument."
Falsch. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. "Nur Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis werden akzeptiert", sagt die ÖAMTC-Touristikerin.

2. "Innerhalb der Europäischen Union braucht man kein Reisedokument mehr."
Falsch.
Reisende müssen sich innerhalb der EU sowohl in Staaten mit als auch ohne Schengenabkommen immer und überall mit Reisepass bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können.

3. "Mit gültigem Personalausweis darf man in jedes Land einreisen."
Bedingt richtig.
Aktuell akzeptieren 36 europäische Staaten den Personalausweis als Reisedokument. Für Reisen außerhalb Europas müssen die jeweiligen Bestimmungen berücksichtigt werden (Auflagen bezüglich Gültigkeit des Passes oder Visumpflicht).

4. "Man kann überall mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen Reisepass einreisen."
Bedingt richtig.
Nur die Länder Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Portugal, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn haben diesbezügliche Abkommen mit Österreich. "Trotz dieser Ausnahmeregelungen ist vor allem bei Flugreisen Vorsicht angesagt. Denn aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines kann Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden", erläutert die ÖAMTC-Expertin. Sie rät daher, immer einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitzuführen.


5. "Auch der Personalausweis darf abgelaufen sein."
Falsch.
Ein Personalausweis muss immer gültig sein.


6. "Mit einem Notpass kann ich unbekümmert reisen."
Falsch.
Der cremefarbene Notpass wird aufgrund eines bestimmten Anlassfalls (Pass vergessen, verloren oder gestohlen) ausgestellt und ist nur für einen eingeschränkten Zeitraum gültig. In einigen Ländern muss man Zusätzliches beachten. Will man z.B. in die Türkei reisen, muss bei Verwendung eines Notpasses das für die Einreise benötigte Visum vor Reisebeginn an den Türkischen Generalkonsulaten in Wien, Salzburg oder Bregenz beantragt werden. Die Einreise in die USA ist mit einem Notpass im Rahmen des "Visa Waiver Program" nicht möglich. "Am besten vorab bei der zuständigen Vertretungsbehörde des Ziellandes rückfragen, ob eine Einreise mit dem österreichischen Notpass möglich ist", rät ÖAMTC-Touristikerin Bergant.


7. "Großbritannien und Irland gehören zur EU, deshalb werden Reisedokumente beim Grenzübertritt nicht kontrolliert."
Falsch.
Beide Länder gehören zur EU, aber nicht zum Schengenraum. Deshalb gibt es Grenzkontrollen.


8. "Wenn ich nur einen Sprung ins Nachbarland fahre, brauche ich keine Ausweise."
Falsch.
Zwar gehören unsere Nachbarn Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, die Schweiz und Deutschland dem Schengenraum an, dennoch kann immer und überall ein Pass oder Personalausweis verlangt werden. "Der Führerschein reicht nicht als Ausweisdokument", stellt die ÖAMTC-Expertin klar.


9. "Unser Haustier kommt mit in den Urlaub. Hier gibt es nichts Zusätzliches zu beachten."
Falsch.
Auch Hund oder Katze brauchen einen "Pass", nämlich den EU-Heimtierausweis. Diesen erhält man beim Tierarzt.


10. "Wenn die Kinder mit Oma und Opa auf Urlaub fahren, brauchen sie keine eigenen Reisedokumente."
Falsch.
Miteingetragene Kinder dürfen ausschließlich mit der Person aus- und einreisen, in deren Reisepass sie eingetragen sind. Bei Auslandsreisen mit anderen Begleitpersonen ist ein eigener Kinderreisepass erforderlich. Übrigens: Neue Kinder-Miteintragungen sind nicht mehr möglich. Bereits bestehende Miteintragungen gelten nur noch bis 14. Juni 2012. Ab dann benötigt jedes Kind ein eigenes Reisedokument. In einigen Staaten, wie z.B. Estland, Lettland oder die USA, wird für Kinder bereits jetzt ein eigenes Reisedokument verlangt.

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