So viel kostet Skifahren bei uns

Preise steigen

So viel kostet Skifahren bei uns

Skifahren ist zu einem teuren Vergnügen geworden: Die Tageskarte für einen Erwachsenen kratzt in einigen Skigebieten bereits an der 50-Euro-Marke. Die Liftbetreiber vom Arlberg, von Sölden und Ischgl verlangen jeweils 49,50 Euro für den Schneespaß. Als "Tiefpreiskönig" machte das VKI-Testmagazin "Konsument" die Postalm in Salzburg aus.

Postalm für 11 Euro
Hier kann man um 11 Euro über die Pisten wedeln, allerdings sind nur drei Lifte in Betrieb. Andere kleine Skigebiete verlangen für die Tageskarte zwischen rund 20 und 27 Euro. In diesen Gebieten muss man sich aber mit wenigen Pistenkilometern zufriedengeben. Neben Postalm eignen sich auch Wenigzell (Steiermark), Raggal/Großes Walsertal (Vorarlberg) und Königsberg-Hollenstein (NÖ) für ein knappes Budget, ermittelte das Magazin.

Mittelgroße Skigebiete verlangen für einen Tag Skifahren oder Snowboarden zwischen 30 und 35 Euro. In den zehn teuersten Skigebieten Österreichs zahlt man zwischen 47 und 49,50 Euro - entsprechend groß sind diese Gebiete. Am Arlberg können 340 Pistenkilometer abgefahren werden, in Saalbach-Hinterglemm 200.

Kritik
Wie jedes Jahr steigen die Preise für die Tageskarte auch in der kommenden Wintersaison, kritisieren die Konsumentenschützer vom Verein für Konsumenteninformation (VKI). Im Jahresabstand wurden die Tageskarten-Preise für Erwachsene im Schnitt um 2,6 Prozent angehoben, für 6-Tage-Skipässe um 3,7 Prozent. Der Verbraucherpreisindex (VPI) ist im Vergleich dazu um 1,6 Prozent gestiegen (September 2013 bis September 2014).

"Nach unseren Aufzeichnungen sind die Liftpreise seit der Saison 2004/2005 um 37,7 Prozent hinaufgeschnellt, während der Verbraucherpreisindex in diesem Zeitraum um lediglich 23 Prozent gestiegen ist. Die 6-Tage-Karten wurden gar um über 40 Prozent verteuert", heißt es im aktuellen "Konsument"-Bericht. Die Seilbahnbranche argumentiert mit hohen Investitionskosten. Doch die müssten auch in anderen Branchen getätigt werden, das könne auf Dauer nicht als Rechtfertigung angeführt werden, entgegnen die Konsumentenschützer.

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