Welche Mängel den Urlaub billiger machen

Bettwanzen und Co.

Welche Mängel den Urlaub billiger machen

Endlich der langersehnte Urlaub, aber was tun, wenn das Hotel so gar nicht den Vorstellungen entspricht? Für grobe Mängel gibt es eine Reisepreis-Minderung. Wir verraten Ihnen, was Ihnen zusteht.

Kein Meerblick!
Man bezieht, erschöpft von der Anreise, das Hotelzimmer, zieht den Vorhang beseite, um sich am ersehnten Meeresblick zu erfreuen - aber da ist kein Meer. Dieser "Klassiker" unter den Urlaubsenttäuschungen kann immerhin 10% Minderung des Reisepreises bringen. Keinen "Rabatt" hingegen gäbe es für "fehlende Mosaiksteinchen am Poolrand" - dafür aber bis zu 60% für Bettwanzen.

Der Trend unter (Pauschal-)Urlaubern, sich wegen "entgangener Urlaubsfreude" beim Veranstalter schadlos zu halten, hält unvermindert an. Während bei manchen Mängeln erhebliche Preisminderungen möglich sind, berechtigen andere zu keinem Nachlass.

Fotos machen

Jedenfalls empfiehlt es sich, die Situation fotografisch zu dokumentieren und nach der Rückkehr nicht zu lange mit der Reklamation zu warten.

Wiener Liste
In der Zeitschrift für Verkehrsrecht 7-8/2013 ist nun das jährliche Update der "Wiener Liste zur Reisepreisminderung" erschienen. Der Wiener Rechtsanwalt Eike Lindinger listet seit 2006 Reisemängel in alphabetischer Reihenfolge stichwortartig auf, beschreibt kurz den Sachverhalt, gibt den Prozentsatz der möglichen Preisminderung an und nennt Fundstellen aus der Rechtsprechung. Für Rechtsberater, Reiseveranstalter und -büros sowie Konsumentenschutzvereine ist die Liste zu einem wertvollen Werkzeug geworden.

So holen Sie sich Ihr Geld zurück

+ Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche mit einem eingeschriebenen Brief gegen den Reiseveranstalter geltend.

+ Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren.

+ Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude ist unter Umständen möglich. Voraussetzung: erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.

+ Für den nächsten Urlaub: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel, damit Sie Beweise haben - Fotos, Zeugen, Videos.


Wiener Gerichte haben in den vergangenen Jahren u.a. folgende Entscheidungen getroffen (Auszug aus der "Wiener Liste"). Allerdings erheben diese Beispiele keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit, es kommt immer auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an:

Urlaubsmängel: Skurrile Fälle 1/13
- Eine Übernachtung in einem von Schimmel befallenem Zimmer: Preisminderung in der Höhe von 15 Prozent anteilig vom Reisepreis des Tages.
- Permanentes lautes Summen einer Pumpanlage außerhalb der Hotelanlage: Preisminderung in der Höhe von 5 Prozent anteilig pro Tag der Beeinträchtigung.
- Badeurlaub ohne Bademöglichkeit für einen Rollstuhlfahrer; dem Pool fehlten ein Ein- und Ausstieg: Preisminderung in der Höhe von 20 Prozent, da im Reiseprospekt ausdrücklich darauf verwiesen wurde, dass die allgemeinen Anlagen behindertengerecht sind.
- Hotel lag in der Flugschneise, Frequenz von ca. 50 Flügen täglich: Preisminderung von 15 Prozent (der Reisende hatte aufgrund der Hinweise im Reiseprospekt und der Nähe des Hotels zum Flughafen mit Reiselärm zu rechnen, allerdings nicht in dieser Intensität).
- Verbrennung von Müll und damit in Zusammenhang stehende Geruchs- und Rauchbelästigung: Preisminderung von 37,5 Prozent anteilig für die Dauer der Beeinträchtigung.
- Am Strand angeschwemmtes Seegras in großen Mengen wurde nicht sofort entfernt und es kam zu einer üblen fischartigen Geruchsentwicklung: Preisminderung von 15 Prozent.
- Belästigung durch Lärm und übermäßige Staubentwicklung durch Bauarbeiten am Strand: Preisminderung von 20 Prozent für den Baulärm und weitere 10 Prozent für die damit verbundene Staubentwicklung.
- Anstatt der Unterbringung in einem "normalen" Hotel wurden die Reisenden in einem "Stundenhotel" einquartiert und rügten die hier "typische Lärmentwicklung": Preisminderung von 30 Prozent.
- Betonklötze im Meer, die wahllos herumstehen und aus dem Wasser ragen: Preisminderung von 10 Prozent, weil im Reiseprospekt "herrliche Sandstrände" zugesagt waren.
- Keine Urlaubsstimmung aufgrund der geringen Anzahl von Gästen Kein Anspruch auf Preisminderung.
- Kein Alkoholausschank auf den Malediven Kein Anspruch auf Preisminderung. In der Länder- und Preisinformation des Veranstalters wurde eindeutig darauf hingewiesen, dass es sich bei den Malediven um ein islamisches Land handelt. Aufgrund des religiösen Hintergrundes ist es daher üblich, dass keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden.
- Nachgeben des schlammigen Meeresbodens  Für das allgemein bekannte Phänomen gab es keine Preisminderung.
- Die Beachbar schließt um 17.00 Uhr Auch dafür gibt es keine Preisminderung, denn das ist durchaus üblich.

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