Endlich Urlaub und dann wird er durch schmutzige Zimmer und fehlenden Sandstrand vermiest. Lesen Sie hier was Urlauber nervt und was Sie vom Reiseveranstalter fordern können.
Ein verdreckter Strand oder ein schmutziges Hotel lassen den Urlaub für die Mehrheit der Deutschen in Stress ausarten. Laut einer Umfrage gaben 62 Prozent mangelnde Sauberkeit als Hauptstressfaktor an. 48 Prozent fühlen sich durch Krankheit im Urlaub gestresst, 37 Prozent durch hohe Preise. Wenig stressresistent sind vor allem junge Urlauber, die 18 - 29-jährigen zeigten sich überdurchschnittlich gestresst von mangelnder Sauarbeit oder lärmenden Kindern. Eher gelassen stehen Senioren solchen Ärgernissen gegenüber.
Reisemängel - das können Sie einfordern
Dass nicht an
jeder Kleinigkeit der Reiseveranstalter Schuld ist, ist natürlich klar. Bei
folgenden Situationen können Sie den Reiseveranstalter zur Rechenschaft
ziehen. -Hotel überbucht: Das gebuchte Hotel ist überbucht und man kommt in
eine Absteige ohne Sandstrand, neben einer Baustelle. -Das Prospekt hat zu
viel versprochen: Alles, was in einem Reiseprospekt beschrieben oder
bebildert wird gilt als zugesagte Eigenschaft einer Pauschalreise. Der
Reiseveranstalter muss für diese versprochenen Leistungen einstehen - egal
ob sie in sein Verschulden fallen oder nicht.
So verhalten Sie sich richtig bei einer Reklamation
Vor Ort
eine Verbesserung verlangen
Warten Sie nicht erst bis Sie zuhause
sind - beschweren Sie sich gleich. Verlangen Sie eine Verbesserung bei
Mängeln die sich auch tatsächlich gleich beheben lassen, wie etwa ein
anderes Zimmer.
Alles dokumentieren
Wenn der Mangel nicht behoben werden kann -
etwa kein Sandstrand - dann sollten Sie damit beginnen, Beweise zu sichern.
Fotografieren und filmen Sie alles, bei Baulärm sollten Sie unbedingt eine
Tonaufnahme machen. Tauschen Sie sich mit Leidensgenossen aus und lassen Sie
sich vor Ort bestätigen, dass Sie die Mängel beanstandet haben.
Reklamationsschreiben
Wenn Sie wieder zuhause sind schicken Sie
dem Veranstalter einen eingeschriebenen Brief mit Ihrer Reklamation. Den
Brief sollten Sie innerhalb eines Monats nach Ihrer Rückkehr abschicken.
Schreiben Sie eine detaillierte Auflistung aller Mängel und formulieren Sie
eine ausdrückliche Forderung nach Rückerstattung. Falls Sie keine Antwort
bekommen sollten Sie noch mal einen Brief senden, wenn dann noch immer
nichts zurückkommt sollten Sei sich an einen Anwalt oder den VKI wenden.
Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden
Seit 1.1.2004
sind auch immaterielle Schäden für entgangene Urlaubsfreuden zu ersetzen.
Die Ersatzforderung liegt meist bei 50 bis 70 Euro pro Tag. Keinesfalls
sollten Sie sich nur mit Gutscheinen abspeisen lassen.