Reiselust

Das können Sie vom Veranstalter zurückfordern

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Endlich Urlaub und dann wird er durch schmutzige Zimmer und fehlenden Sandstrand vermiest. Lesen Sie hier was Urlauber nervt und was Sie vom Reiseveranstalter fordern können.

Ein verdreckter Strand oder ein schmutziges Hotel lassen den Urlaub für die Mehrheit der Deutschen in Stress ausarten. Laut einer Umfrage gaben 62 Prozent mangelnde Sauberkeit als Hauptstressfaktor an. 48 Prozent fühlen sich durch Krankheit im Urlaub gestresst, 37 Prozent durch hohe Preise. Wenig stressresistent sind vor allem junge Urlauber, die 18 - 29-jährigen zeigten sich überdurchschnittlich gestresst von mangelnder Sauarbeit oder lärmenden Kindern. Eher gelassen stehen Senioren solchen Ärgernissen gegenüber.

Reisemängel - das können Sie einfordern
Dass nicht an jeder Kleinigkeit der Reiseveranstalter Schuld ist, ist natürlich klar. Bei folgenden Situationen können Sie den Reiseveranstalter zur Rechenschaft ziehen. -Hotel überbucht: Das gebuchte Hotel ist überbucht und man kommt in eine Absteige ohne Sandstrand, neben einer Baustelle. -Das Prospekt hat zu viel versprochen: Alles, was in einem Reiseprospekt beschrieben oder bebildert wird gilt als zugesagte Eigenschaft einer Pauschalreise. Der Reiseveranstalter muss für diese versprochenen Leistungen einstehen - egal ob sie in sein Verschulden fallen oder nicht.

So verhalten Sie sich richtig bei einer Reklamation
Vor Ort eine Verbesserung verlangen
Warten Sie nicht erst bis Sie zuhause sind - beschweren Sie sich gleich. Verlangen Sie eine Verbesserung bei Mängeln die sich auch tatsächlich gleich beheben lassen, wie etwa ein anderes Zimmer.

Alles dokumentieren
Wenn der Mangel nicht behoben werden kann - etwa kein Sandstrand - dann sollten Sie damit beginnen, Beweise zu sichern. Fotografieren und filmen Sie alles, bei Baulärm sollten Sie unbedingt eine Tonaufnahme machen. Tauschen Sie sich mit Leidensgenossen aus und lassen Sie sich vor Ort bestätigen, dass Sie die Mängel beanstandet haben.

Reklamationsschreiben
Wenn Sie wieder zuhause sind schicken Sie dem Veranstalter einen eingeschriebenen Brief mit Ihrer Reklamation. Den Brief sollten Sie innerhalb eines Monats nach Ihrer Rückkehr abschicken. Schreiben Sie eine detaillierte Auflistung aller Mängel und formulieren Sie eine ausdrückliche Forderung nach Rückerstattung. Falls Sie keine Antwort bekommen sollten Sie noch mal einen Brief senden, wenn dann noch immer nichts zurückkommt sollten Sei sich an einen Anwalt oder den VKI wenden.

Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden
Seit 1.1.2004 sind auch immaterielle Schäden für entgangene Urlaubsfreuden zu ersetzen. Die Ersatzforderung liegt meist bei 50 bis 70 Euro pro Tag. Keinesfalls sollten Sie sich nur mit Gutscheinen abspeisen lassen.

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