Reiselust

Vorsicht bei gefälschten Markenprodukte

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Laut ÖAMTC drohen in Italien, Malta, Frankreich und Ungarn hohe Geld- und Haftstrafen.

Wer im Urlaub ein billiges Schnäppchen mit Plagiaten machen will, hat mit kostspieligen Konsequenzen zu rechnen. Vor wenigen Tagen mussten erneut zwei österreichische Touristen in Italien 1.000 Euro zahlen, weil sie eine gefälschte Geldbörse der Luxusmarke "Louis Vuitton" gekauft hatten, berichtete der ÖAMTC. Damit "sind sie noch glimpflich davon gekommen", betonte Verena Pronebner, Juristin beim Club.

Strafe von 10.000 Euro
Im beliebten Urlaubsland Italien drohen für den Kauf von Plagiaten Geldstrafen bis zu 10.000 Euro. Selbst Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu drei Jahren sind laut dem italienischen Gesetz möglich. Doch nicht nur im südlichen Nachbarland kann der Kauf von nachgemachten Markenprodukten Touristen gehörigen Ärger einbringen.

Haft in Frankreich
In Frankreich kann beim Kauf von Fälschungen eine Strafe bis zu 300.000 Euro oder maximal drei Jahren Haft wirksam werden. Verboten sind diese Urlaubsandenken auch in Spanien, Malta, Ungarn und Bulgarien, wobei dort der Strafrahmen meistens vom realen, also "nicht gefälschten", Warenwert abhängig ist.

Finger weg!
In Österreich ebenso wie in Deutschland, der Slowakei, Tschechien, Slowenien, Zypern und Norwegen steht der Erwerb von nachgemachten Designerprodukten für den privaten Gebrauch nicht unter Strafe. "Trotzdem sollte man die Finger von den verlockend billigen Angeboten lassen, denn der Markeninhaber kann vom Käufer Schadenersatz fordern - auch das kann teuer werden", warnte Pronebner. Die Verkäufer der Plagiate werden in allen genannten Ländern bestraft.

Eine unangenehme Heimkehr kann ein Urlauber auch bei der Rückkehr aus einem Nicht-EU-Land erleben. Bei der Einfuhr von Waren aus Ländern wie der Türkei dürfen derzeit Waren im Wert von 430 Euro von Flugreisenden und 300 Euro von allen anderen Heimkehrern zollfrei eingeführt werden. Allerdings ausschließlich für den privaten Gebrauch, warnte der ÖAMTC.

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