Laut ÖAMTC drohen in Italien, Malta, Frankreich und Ungarn hohe Geld- und Haftstrafen.
Wer im Urlaub ein billiges Schnäppchen mit Plagiaten machen will, hat mit kostspieligen Konsequenzen zu rechnen. Vor wenigen Tagen mussten erneut zwei österreichische Touristen in Italien 1.000 Euro zahlen, weil sie eine gefälschte Geldbörse der Luxusmarke "Louis Vuitton" gekauft hatten, berichtete der ÖAMTC. Damit "sind sie noch glimpflich davon gekommen", betonte Verena Pronebner, Juristin beim Club.
Strafe von 10.000 Euro
Im beliebten Urlaubsland Italien drohen
für den Kauf von Plagiaten Geldstrafen bis zu 10.000 Euro. Selbst
Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu drei Jahren sind laut dem
italienischen Gesetz möglich. Doch nicht nur im südlichen Nachbarland kann
der Kauf von nachgemachten Markenprodukten Touristen gehörigen Ärger
einbringen.
Haft in Frankreich
In Frankreich kann beim Kauf von Fälschungen
eine Strafe bis zu 300.000 Euro oder maximal drei Jahren Haft wirksam
werden. Verboten sind diese Urlaubsandenken auch in Spanien, Malta, Ungarn
und Bulgarien, wobei dort der Strafrahmen meistens vom realen, also "nicht
gefälschten", Warenwert abhängig ist.
Finger weg!
In Österreich ebenso wie in Deutschland, der
Slowakei, Tschechien, Slowenien, Zypern und Norwegen steht der Erwerb von
nachgemachten Designerprodukten für den privaten Gebrauch nicht unter
Strafe. "Trotzdem sollte man die Finger von den verlockend billigen
Angeboten lassen, denn der Markeninhaber kann vom Käufer Schadenersatz
fordern - auch das kann teuer werden", warnte Pronebner. Die Verkäufer der
Plagiate werden in allen genannten Ländern bestraft.
Eine unangenehme Heimkehr kann ein Urlauber auch bei der Rückkehr aus einem Nicht-EU-Land erleben. Bei der Einfuhr von Waren aus Ländern wie der Türkei dürfen derzeit Waren im Wert von 430 Euro von Flugreisenden und 300 Euro von allen anderen Heimkehrern zollfrei eingeführt werden. Allerdings ausschließlich für den privaten Gebrauch, warnte der ÖAMTC.