Der Verein gegen Tierfabriken erstattet 1025 Anzeigen gegen Betriebe in der Steiermark.
Die Schweinehaltung auf Vollspaltenböden ist erneut Fokus von Tierschutzdebatten. Der Verdacht steht im Raum, dass mehrere Betriebe die seit Juli 2022 geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Haltung von Schweinen nicht vollständig erfüllen. Die Tierhaltungsverordnung schreibt vor, dass Schweine Zugang zu einem physisch angenehmen, sauberen Liegebereich haben müssen, in dem alle Tiere gleichzeitig liegen können.
Kritiker weisen darauf hin, dass klassische Vollspaltenböden aus Beton mit durchgängigen Spalten diese Anforderungen aus ihrer Sicht nicht erfüllen. Die Oberflächen seien hart, uneben und könnten zu Verletzungen an den Klauen führen. Zudem werde der gesamte Bereich als Kotabfluss genutzt, wodurch eine klare Trennung von Liege- und Verschmutzungszonen kaum möglich sei.
Auch die vorgeschriebenen Platzverhältnisse stehen in der Kritik. Pro Tier stehen je nach Gewicht nur rund 0,55 bis 0,65 Quadratmeter zur Verfügung. Tierschutzorganisationen argumentieren, dass unter diesen Bedingungen kein ausreichender Platz vorhanden sei, damit alle Schweine gleichzeitig entspannt liegen können. Damit fehle in der Praxis ein klar definierter, sauberer Liegebereich.
Verein gegen Tierfabriken spricht daher von systematischen Problemen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und hat in diesem Zusammenhang eine umfassendere rechtliche Prüfung eingeleitet.
Die Debatte zeigt erneut die Spannungsfelder zwischen geltender Gesetzeslage, landwirtschaftlicher Praxis und Tierschutzforderungen – insbesondere im Hinblick auf die Zukunft der Schweinehaltung in Österreich.
Unsere Tiere – Das große oe24.TV-Tierschutzmagazin von Sonntag, 24.05.2026, hier in voller Länge sehen. Nächste Ausgabe Unsere Tiere: 31.05.2026, 18:30 Uhr
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Wenn Schweine keinen angenehmen Liegebereich haben, dann entzünden sich ihre Gelenke, wie bei 92 % der Tiere auf Vollspaltenboden, und sie bekommen unangenehme Liegeschwielen. Wenn sie nicht wenigstens gleichzeitig entspannt nebeneinander schlafen können, dann werden sie gereizt und neurotisch und beißen sich in Ohren und Schwänze. Diese Gesetzesnorm hat also ihren Sinn, sie will Schweine vor den allerschlimmsten Auswüchsen der Tierindustrie schützen und ihnen wenigstens ein Minimum an Lebensqualität bieten. Doch die Behörden beachten diese Norm nicht ausreichend, sonst dürfte es keine Vollspaltenboden-Schweinefabriken mehr geben. Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz ergaben, dass in Kärnten, Wien, Tirol und Salzburg keine Verfahren wegen Übertretung nach Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung geführt worden sind, in der Steiermark dagegen 6, in NÖ 8, in Vorarlberg 2, im Burgenland 1 und in OÖ 16. Insgesamt gab es also 33 Strafverfahren wegen Übertretung dieser Norm. Bedenkt man aber, dass es in Österreich tausende Schweinefabriken mit Vollspaltenboden gibt, wirkt diese Anzahl seit 2022 viel zu gering. Deshalb war es notwendig, jetzt 1025 derartige Strafverfahren mittels Anzeigen einzuleiten.“So der Vereinsobmann dazu.