Die Klage der Menschenrechtskonvention zum Abtreibungsverbot blieb erfolglos.
Das Oberste Gericht in Großbritannien hat eine Klage zum strikten Abtreibungsverbot in Nordirland abgewiesen. Die Klage sei zwar inhaltlich "begründet", aus formellen Gründen aber unzulässig, entschieden die Richter am Donnerstag in London. Die Nordirische Menschenrechtskommission (NIHRC) hatte gegen das Gesetz aus dem Jahr 1861 geklagt, weil es aus ihrer Sicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. Die Kommission hatte in ihrer Klage verlangt, das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen zumindest nach Vergewaltigungen, bei Inzest und schweren Missbildungen des Fötus aufzuheben. Eine Mehrheit von vier der sieben Richter wies die Klage mit der Begründung zurück, dass die Kommission nicht das Recht habe, ein derartiges Verfahren einzuleiten. Inhaltlich sei die Klage aber "begründet".
Ausnahmen des Verbots möglich
Damit machten die Richter deutlich, dass sie das Abtreibungsverbot in Nordirland ansonsten für unvereinbar mit der Menschenrechtskonvention erklärt hätten. Ausnahmen von dem strikten Abtreibungsverbot in Nordirland sind bisher nur möglich, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder ihre Gesundheit ernsthaft geschädigt werden könnte. In den anderen Teilen des Vereinigten Königreichs sind Schwangerschaftsabbrüche seit 1967 dagegen erlaubt. Bei einer Anhörung im Oktober hatten die Aktivisten argumentiert, die bestehende Regelung in Nordirland kriminalisiere die Frauen und setze sie "unmenschlichen und erniedrigenden" Behandlungen aus.
Druck auf Politik steigt
Der Druck auf die politischen Führungen in Belfast und London, das Abtreibungsrecht zu ändern, steigt. Erst vor Kurzem war das ebenfalls strikte Abtreibungsverbot im Nachbarstaat Irland durch ein Referendum gekippt worden. Auch in Nordirland hofften manche daraufhin auf eine Liberalisierung. In London forderten Abgeordnete von Regierung und Opposition die britische Premierministerin Theresa May auf, sich für eine Reform einzusetzen. Im britischen Parlament wäre eine Mehrheit für eine Lockerung des Abtreibungsverbots leicht zu finden. Gegen eine baldige Gesetzesänderung sprechen allerdings die aktuellen Machtverhältnisse in der Politik des Vereinigten Königreichs. Mays konservative Regierung ist im Unterhaus auf die Stimmen der Abgeordneten der nordirischen Democratic Unionist Party (DUP) angewiesen. Die protestantische Partei lehnt eine Änderung des Abtreibungsrechts strikt ab.