Doppelnamen gibt es künftig für Kinder, deren Eltern keinen Geburtsnamen festlegen.
Der Deutsche Bundestag hat diese Woche eine Änderung des Namensrechts beschlossen. Sie soll Ehepaaren und ihren Kindern mehr Freiheiten geben, wenn es um die Festlegung bzw. Änderung der Nachnamen geht. Die Regelung wird mit 1. Mai 2025 in Kraft treten.
Doppelnamen und Co. – was ändert sich?
In Deutschland dürfen Eheleute fortan einen Doppelnamen tragen. Das gilt auch für Kinder, deren Eltern keinen gemeinsamen Nachnamen führen. Sogar geschlechterangepasste Formen des Familiennamens werden künftig erlaubt sein. Außerdem soll bei Scheidungen die Änderung des Geburtsnamen erleichtert werden, falls ein Kind das wünscht. Besonders brisant: Wenn zwei Menschen mit Doppelnamen heiraten, dürfen sie diese nicht verbinden. Sprich: Ilse Huber-Maier-Brunner-Ebert wird es auch in Zukunft nicht geben.