Ein Restaurantbetreiber hat in seinem Lokal eine neue Regel eingeführt. Pro Tisch gibt es ab sofort nur eine Rechnung. Der Wirt hat dafür auch einen besonderen Grund. Doch darf er das überhaupt machen?
Ein Restaurant in Esslingen bei Stuttgart sorgt gerade für viel Aufregung beim Bezahlen. Der Restaurantbetreiber Salvatore Marrazzo hat in seinem italienischen Lokal eine neue Regel aufgestellt: Ein Tisch, eine Rechnung.
- Nach Russen-Drohnen: USA will "jeden Zentimeter von NATO-Territorium verteidigen"
- Lokal-Betreiber platzt der Kragen: "Mir reicht's! Nicht der richtige Ort für kleine Kinder“
- Entsetzen in den USA: Horror-Eltern sperrten ihre sechs Kinder in Lagerabteil ein
Doch wer getrennt zahlen will, muss dies ab sofort vor der Bestellung sagen. Somit kann das Personal die Bestellung entsprechend erfassen. Gegenüber der "dpa" sagt der Betreiber: "Da ging es darum, ob der eine aus der Weinflasche 0,1 Liter gehabt hat oder nicht, und ob das dann der Kellner raussplitten kann."
Gäste informiert
Der Vorfall ereignete sich an einem Freitagabend mit vollem Lokal. Wegen der Sonderwünsche beim Bezahlen wurden zwei Kellner an jenem Tisch benötigt, wodurch sie bei den anderen fehlten.
Marrazzo informiert seine Gäste mit Hinweisen an der Eingangstür, in der Speisekarte und im Internet über die neue Regel. Laut ihm ist die Regel in südeuropäischen Ländern wie Italien, Spanien und Griechenland Standard. Er erklärt: "In Italien ist meistens ‚alla Romana‘, so nennt man das." Die Gesamtrechnung wird auf den Tisch gelegt und der Betrag wird geteilt.
Ist das erlaubt?
Doch ist das überhaupt erlaubt? Laut Verbraucherschützern ist ein pauschales Verbot des getrennten Zahlens rechtlich nicht haltbar. Heike Silber von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg meint: "Rein rechtlich schließt jeder Gast seinen eigenen Vertrag mit dem Wirt ab und muss deshalb auch nur das bezahlen, was er oder sie bestellt."
Die Expertin fügt hinzu, dass bei gemeinsam bestellten Getränken eine genaue Zuordnung oft schwieriger sei: "Genau genommen müsste die Person das Getränk bezahlen, die oder der es bestellt hat."
Die Verbraucherzentrale empfiehlt für Lokalbetreiber, derartige Regeln auf freiwilliger Basis umzusetzen. Silber erklärt, Gäste sollten bereits bei der Bestellung die Zahlungsart klären: "Wenn feststeht, dass einzeln bezahlt wird, dann kann die Bedienung die Bestellungen zuordnen und es erleichtert die Abrechnung."
Zustimmung von Gästen
Die Gäste zeigen Verständnis für die neue Regelung. Besucher Manuel Veile sagte zu der "dpa": "Ich mache es mit Freunden auch immer so. Ob dann der eine zwei Euro mehr zahlt oder nicht, ist dann auch völlig egal." Der Stammgast Sascha Hägele hat seine Unterstützung für das Vorgehen bekundet: "Ich habe selbst live miterlebt, wie das ist, wenn dann große Diskussionen am Tisch sind und der Kellner ewig dort steht."
Marrazzo berichtet über Zuspruch aus der Branche: "Meine Kollegen sagen alle: ‚Endlich sagt das jemand‘, denn sie haben das Thema natürlich auch täglich." Für ihn ist die Effizienz und ein reibungsloser Ablauf im Restaurant am wichtigsten.