Der Kuss auf die Hüfte war Nötigung im minderschweren Fall.
In einem Prozess um den angeblichen Missbrauch einer 14-Jährigen in einem Schwimmbad in Schleswig-Holstein hat ein Schöffengericht beide Angeklagte vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Einen "Kuss auf die Hüfte" einer 18-Jährigen, den der ältere Angeklagte eingeräumt hatte, werteten die Richter als sexuelle Nötigung im minderschweren Fall.
Acht Monate Bewährungsstrafe
Dafür verurteilten sie ihn zu acht Monaten Bewährungsstrafe. Sie folgten damit der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.