Am Flughafen in Frankfurt waren Donnerstagfrüh keine Starts und Landungen möglich.
Erneut hat eine Drohne den Betrieb am Frankfurter Flughafen lahmgelegt: Nach der Sichtung des Flugobjekts wurde Donnerstagfrüh der Betrieb am größten deutschen Luftdrehkreuz für eine Dreiviertelstunde aus Sicherheitsgründen eingestellt. Der Vorfall reiht sich in eine lange Reihe von Drohnenalarmen an internationalen Flughäfen. Wegen fehlender Abwehrsysteme gibt es dazu meist keine Alternative.
Laut Deutscher Flugsicherung wurden in Frankfurt 143 Starts und Landungen annulliert, 48 bereits gestartete Flugzeuge seien zu anderen Flughäfen umgeleitet worden. Von der Drohne wie von ihrem Lenker fehlten zu Mittag noch jede Spur. Die deutsche Bundespolizei hatte den Flugbetrieb in Absprache mit der Flugsicherung um 8.18 Uhr wieder freigegeben, nachdem das Gerät nicht mehr zu sehen war. Wie bei einem vorangegangenen Drohnenalarm Ende März stieg ein Hubschrauber auf, um nach dem Flugkörper zu suchen.
Die aktuelle Drohne sei von mehreren Piloten im Süden des Geländes gesichtet worden, berichtete eine Sprecherin der Deutschen Flugsicherung. Es habe sich um ein größeres, rot lackiertes Gerät mit einem Durchmesser von etwa 1,50 Meter gehandelt. Möglicherweise sei es eine Profi-Drohne, die auch Lasten tragen könnte und für die auch außerhalb von Flughäfen eine Aufstiegserlaubnis hätte eingeholt werden müssen. Allein bei der Lufthansa waren rund 15.000 Passagiere von dem Vorfall betroffen.
In den Frankfurter Terminals beklagten Fluggäste die Kommunikation des Flughafenbetreibers. "Wir haben uns in drei verschiedenen Schlangen eingereiht und mehr als drei Stunden gewartet. Es gab kaum Durchsagen, was zu tun ist. Ich bin genervt", sagte eine 46-Jährige Amerikanerin auf der Durchreise nach Amsterdam. Auch andere Passagiere sagten, sie hätten Probleme gehabt den richtigen Schalter zu finden, um ihren Flug umzubuchen und so teilweise mehr als vier Stunden warten müssen.
In Deutschland sind Drohnenflüge über Flughäfen verboten - genauso wie über Menschenmengen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Behörden, Bundesstraßen oder Bahnanlagen. Dort, wo es erlaubt ist, müssen die Geräte während des Fluges grundsätzlich in Sichtweite bleiben und dürfen nicht höher fliegen als hundert Meter. Ausnahmen gibt es auf Modellflugplätzen.
Strafrechtlich handelt es sich laut deutscher Bundespolizei um einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr, der mit Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bestraft wird. Wird eine große Zahl von Menschen gefährdet, darf die Strafe nicht unter einem Jahr betragen. "So ein Drohnenflug ist keine Kleinigkeit", warnte Sprecher Reza Ahmari mögliche Nachahmer. "Schließlich bestehen konkrete Gefahren für Leib und Leben vieler Menschen."
Der Kasseler Hersteller Dedrone verwies auf zwölf bereits an europäischen Flughäfen installierte Detektionssysteme. Es sei schwer nachvollziehbar, dass erneut ein Hubschrauber losgeschickt worden sei, kritisierte Geschäftsführer Jörg Lamprecht. "Dabei gibt es Systeme, die in der Lage sind, Drohnen zuverlässig zu erkennen und zu orten."
Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit zeigte sich vorsichtig zu möglichen Abwehr-Konzepten. So könnten Funk-Störsender auch die Systeme der Luftfahrt beeinträchtigen und fest installierte Abwehrwaffen zusätzliche Risiken schaffen, gab Sprecher Jannis Schmitt zu bedenken. Er forderte als ersten Schritt eine bessere Sichtbarkeit der Drohnen über Positionslichter, Funk-Transponder oder eine Signallackierung.
Die Deutsche Flugsicherung hat 2018 insgesamt 158 Behinderungen des regulären Luftverkehrs durch Drohnen registriert, etwa 80 Prozent mehr als 2017. In den ersten drei Monaten dieses Jahres sind weitere 17 Fälle hinzugekommen. In der Umgebung von Flughäfen seien vergangenes Jahr 125 Fälle gemeldet worden. Die meisten Störungen gab es am Flughafen Frankfurt/Main (31), gefolgt von Berlin-Tegel (17), München (14) und Hamburg (12). 2017 hatte es bundesweit 88 Fälle gegeben. Die Meldungen beruhen allein auf Sichtungen.