Saudiarabien

Gelähmtes Opfer wollte Täter lähmen

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Gericht rückte von Forderung ab: Verurteilter könnte bei einer operativen Schädigung seines Rückenmarks sterben. Dem Opfer wird nun eine finanzielle Entschädigung angeboten.

Ein saudi-arabisches Gericht ist von der Forderung nach der Lähmung eines verurteilten Mannes abgerückt. Das gelähmte Opfer solle nun davon überzeugt werden, auf seine Forderung zu verzichten, den Täter durch einen chirurgischen Eingriff ebenfalls zu lähmen, wie ein Justizsprecher am Montag mitteilte. Das Gericht sei zu der Ansicht gekommen, dass der Verurteilte bei einer solchen Operation sterben könne. Das Opfer, das sich bei seiner Forderung nach körperlicher Vergeltung auf das islamische Recht berief, solle stattdessen eine finanzielle Entschädigung erhalten, hieß es.

Krankenhaus lehnte Operation ab
In der vergangenen Woche suchte ein Richter Medienberichten zufolge bereits nach einem Weg, den Verurteilten lähmen zu lassen. Das Gericht in der nordwestlichen Provinz Tabuk habe mehrere Krankenhäuser gefragt, ob sie das Rückenmark des Mann operativ beschädigen könnten, damit dieser eine Querschnittslähmung erleide, berichteten saudi-arabische Medien. Der Verurteilte wurde schuldig gesprochen, einen anderen Mann mit einem Beil angegriffen und ihn dabei gelähmt zu haben. Ein Krankenhaus in Riad habe den Eingriff abgelehnt, schrieb die Tageszeitung "Okas".

In Saudi-Arabien gilt eine besonders strenge Auslegung des islamischen Rechts, der Scharia. Dort werden Strafen oft nach dem Prinzip "Auge um Auge, Zahn um Zahn" verhängt.

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