Erneute Niederlage

Gericht lehnt Berufung der deutschen Bahn ab

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Streik wird wie geplant bis Dienstag fortgesetzt.  

Der deutsche Lokführerstreik kann nach einer erneuten Niederlage der Deutschen Bahn vor Gericht wie geplant bis Dienstag in der Früh weitergehen. Das hessische Landesarbeitsgericht hat am Freitag die Berufung der Deutschen Bahn zurückgewiesen, mit der der Staatskonzern den Arbeitskampf der Gewerkschaft GDL stoppen wollte. Die Bahn wirft der Gewerkschaft vor, mit dem Streik nicht nur bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen zu wollen, sondern auch politische Ziele zu verfolgen.

Arbeitsgericht

Einen Eilantrag dazu hatte aber schon am Donnerstagabend in erster Instanz das Arbeitsgericht Frankfurt am Main abgewiesen. Vor der Berufungsverhandlung hatte die Bahn bekräftigt, dass sie ihren Kunden den Gang in die zweite Instanz schuldig sei. "Im Moment werden Millionen von Fahrgästen Opfer der Machtinteressen der GDL", sagte ein Bahn-Sprecher im "Inforadio". Auf die Frage, ob die Deutsche Bahn ein neues Angebot vorlegen werde, sagte er, es sei vielmehr an der Gewerkschaft an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Sie habe sich - anders als die Bahn - keinen Millimeter bewegt. "Die GDL kann hier kein Tarifdiktat durchziehen."

Fahrplan

Unterdessen kommt es auch am zweiten Streiktag zu massiven Ausfällen. So stehen nach Bahn-Angaben rund 75 Prozent der Züge im Fernverkehr still. Im Regional- und S-Bahnverkehr fallen demnach im Vergleich zum regulären Fahrplan rund 60 Prozent der Züge aus. In Österreich sind die ÖBB im Güter- und Personenverkehr mitbetroffen.
 

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