Gericht: Hausbitzer in Deutschland muss seinen nackten Nachbarn ertragen.
Ein Dortmunder Hausbesitzer muss auch weiterhin den regelmäßigen Anblick seines nackten Nachbarn in dessen Garten ertragen. Das Landgericht der deutschen Stadt erklärte am Dienstag, es sei hinnehmbar, dass der Nachbar einmal pro Woche nach der Sauna nackt durch seinen Garten spaziere. Wegen Aussichtslosigkeit zog der Kläger daraufhin die Klage zurück.
In erster Instanz hatte das Amtsgericht noch die Persönlichkeits-und Eigentumsrechte des Klägers gestärkt und dem Saunabesitzer sämtliche Nacktaufenthalte im Freien verboten. Der Nachbarschaftsstreit findet indes bald ein Ende. Der Saunafreund hat nach Angaben seines Rechtsanwaltes sein Haus inzwischen verkauft.