Nach Skandal-Hinrichtung des Mörders Dennis McGuire klagte Familie nun den Staat Ohio.
Delinquent McGuire (53) wurde mit einer neuen Giftmixtur hingerichtet, nachdem Hersteller früher verwendeter Medikamente Lieferungen an US-Henker verweigerten. Das „qualvolle Experiment“, wie Anwalt Allen Bohnert schon vor der Hinrichtung im Staatsgefängnisses von Lucasville warnte, ging völlig daneben. Der Skandal: McGuire starb erst nach 24 Minuten Todeskampf.
Horror: Schnappte nach Luft, röchelte, stöhnte
Röcheln
Verabreicht wurde das Barbiturat Midazolam und das Beruhigungsmittel Hydromorphon. Zuerst lag McGuire fünf Minuten still auf der Pritsche. Doch dann begann der Horror: Der Mörder, der laut seinen letzten Worten in den Himmel wollte, keuchte, stöhnte, schnappte nach Luft, ballte die Hände zu Fäusten. Erst nach fast einer halben Stunde hörten die Zuckungen auf. Hinter einer Glaswand rief seine Tochter Amber verzweifelt: „Oh mein Gott.“ Bohnert hatte wegen drohendem „Lufthunger“ (Atemnot, die Panik auslöst), vor der neuen Gift-Kombination gewarnt. „Genau das sahen wir jetzt.“ Die Familie plant eine Klage gegen den US-Staat Ohio wegen der längsten Exekution seit Wiedereinführung der Todesstrafe dort 1999. Die US-Verfassung verbietet grausame und unübliche Bestrafungen.
Lauter Aufschrei
Todesstrafengegner forderten vehement einen sofortigen Hinrichtungsstopp. McGuire hatte 1999 die Schwangere Joy Stewart vergewaltigt und erstochen. „Sie musste noch viel mehr leiden”, sagte hingegen ihre Familie. 39 Menschen wurden 2013 in den USA exekutiert.
"Eine Verletzung des Menschen-rechts auf Leben"
ÖSTERREICH: Wie kommentieren Sie die abscheuliche Hinrichtung in Ohio?
Tanja Windbüchler: Eine Verurteilung zur Hinrichtung ist generell entsetzlich. Die Todesstrafe ist eine Verletzung des Menschenrechts auf Leben.
ÖSTERREICH: Die USA präsentieren sich gerne als moderner Staat und dann derartige mittelalterliche Methoden der Tötung ...
Tanja Windbüchler: Hier ist die europäische Menschenrechtskonvention einen guten und richtigen Schritt gegangen. Die USA sollen sich ein Beispiel nehmen.
ÖSTERREICH: Gibt es Abschreckung durch Todesstrafe?
Tanja Windbüchler: Nein. Alle Zahlen zeigen, dass die Hinrichtung als Strafmaßnahme keinerlei abschreckende Wirkung hat.