Ein verurteilter Mann hat gegen seine Strafe Einspruch eingelegt.
Italiens oberster Gerichtshof hat das Masturbieren in der Öffentlichkeit erlaubt. Die Richter haben einem Mann Recht gegen, der gegen seine Strafe wegen Spielens mit seiner "Nudel" in der Öffentlichkeit verurteilt worden ist. Die Richter erklärten, dass dieser "Akt im Gesetz nicht als Verbrechen enthalten ist".
Der 69-jährige Mann wurde verhaftet, weil er vor einer Universität masturbiert hat. Vor dem obersten Gerichtshof hat er jetzt geschafft, dass seinem Einspruch stattgegeben wurde. In Österreich ist das Masturbieren in der Öffentlichkeit aber weiterhin verboten.