EuGH-Urteil

Kein Reinheitsgebot für Schokolade

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Die Vermarktung "reiner Schokolade" ist laut EU-Kommission unzulässig.

Für Schokolade darf es kein Reinheitsgebot geben. Italienische Vorschriften, wonach die Leckerei unter festen Voraussetzungen als "reine Schokolade" verkauft wird, verstoßen gegen EU-Recht, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. (Az: C-47/09)

Kein anderes Fett als Kakaobutter
Als "reine Schokolade" gilt in Italien Schokolade, die kein anderes Fett als Kakaobutter enthält. Nach EU-Recht dürfen die Hersteller aber bis zu fünf Prozent Ersatzfette verwenden. Dies müssen sie allerdings auf dem Etikett angeben. Umgekehrt dürfen sie auf der Verpackung darauf hinweisen, wenn eine Schokolade nur Kakaobutter enthält. Dies als "reine Schokolade" zu verkaufen, ist nach Ansicht der EU-Kommission aber unzulässig.

Reinheitsgebot im EU-Recht nicht vorgesehen

Rein oder nicht rein - rein rechtlich ist Schokolade eben Schokolade, befand nun auch der EuGH. "Reine Schokolade" sehe das EU-Recht nicht vor. Die Angaben, die die Hersteller zur Verwendung von Ersatzfetten machen müssen oder dürfen, reichten zur reinen Information der Verbraucher aus.

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