Im Sommer 2014 erstickt ein knapp drei Jahre alter Bub an einem Würstchen, nun steht in Frankreich der Wurstwarenhersteller Herta vor Gericht.
Am Montagnachmittag begann der Prozess gegen den Konzern Herta wegen fahrlässiger Tötung im südwestfranzösischen Dax, wie die dortige Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. Für den Konzern sei Freispruch beantragt worden. Am 8. Februar solle ein Urteil verkündet werden.
Eltern fordern Änderung der Verpackung
Damals war ein Bub auf einem Campingplatz an einem Stück Knackwurst erstickt, wie die französische Nachrichtenagentur AFP schreibt. Seine Eltern forderten demnach klarere Warnhinweise auf der Verpackung. Sie sollten farbig und in Großbuchstaben sein.
Während es zum Zeitpunkt des tödlichen Vorfalls lediglich einen Hinweis gegeben habe, die Würstchen für die Kleinsten in winzige Teile zu schneiden, heiße es auf der Packung nun, dass die Würste auch der Länge nach zerkleinert werden sollten, schrieb AFP. In der Verteidigung habe es geheißen, jedes Lebensmittel sei für kleine Kinder potenziell tödlich.
Tipps: Was zu tun ist, wenn sich ein Kind verschluckt
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Das Kind über Ihre Knie legen. Der Oberkörper soll tief nach unten hängen und dann mit der flachen Hand mehrmals zwischen die Schulterblätter schlagen.
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Wenn das nicht hilft, wenden Sie den "Heimlich"-Griff an - ACHTUNG: Nicht für Kinder unter einem Jahr geeignet! Und so geht's: Dabei das Kind von hinten am Oberbauch umgreifen. Mit den Händen eine Faust formen und diese dann ruckartig gerade nach hinten zum Kindeskörper ziehen. Aufgrund der hohen Kraftanwendung herrscht Verletzungsgefahr! Bringen Sie das Kind danach gleich zum Arzt.