Kommissarin Reding

EU fordert mehr Rechte für Verhaftete

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Verhafteten sollen Recht auf einen Anwalt und Kontakt zur Familie haben.

Die EU-Kommission will Verdächtigten oder Beschuldigten im Falle einer Verhaftung besseren Zugang zu Anwälten sowie das Recht auf Information ihrer Familie garantieren. Der am Mittwoch in Brüssel vorgelegte Richtlinien-Vorschlag sieht vor, dass von Beginn der polizeilichen Vernehmung an bis zum Abschluss des Strafverfahrens der Betroffene Anspruch auf einen Rechtsbeistand hat. Außerdem müsse ihm die Kontaktaufnahme zu mindestens einem Familienangehörigen oder seinem Arbeitgeber gewährt werden, um diese von der Festnahme zu benachrichtigen, heißt es im Kommissions-Vorschlag.

Mindeststandards in allen EU-Ländern
EU-Justizkommissarin Viviane Reding erklärte dazu in einer Stellungnahme, jeder Bürger müsse nach einer Festnahme einen Anwalt sprechen können. Mit dem Vorschlag wolle die Kommission dafür sorgen, dass für alle Beschuldigten und Verdächtigten überall in der Union derselbe "Mindestsockel" an Verfahrensrechten gelte.

Zurzeit sehr unterschiedliche Regelungen
Die Bedingungen, unter denen ein Verdächtigter Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen kann, sind laut EU-Kommission in den einzelnen EU-Ländern verschieden. So könne es etwa vorkommen, dass ein Betroffener während seiner polizeilichen Vernehmung keine Gelegenheit erhält, einen Anwalt zu kontaktieren. Auch würden etwa Beweise, die ohne dem Beisein eines Anwaltes erlangt wurden, in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich bewertet.

Kontakt zu Verwandten und der Botschaft des Heimatlandes
Der Vorschlag sieht vor, dass der Verdächtigte mit seinem Anwalt "in ausreichendem Maße unter Wahrung der Vertraulichkeit" zusammenkommen kann. Der Rechtsbeistand soll sich an den Vernehmungen aktiv beteiligen können und auch zur Prüfung der Haftbedingungen berechtigt sein. Im Ausland sollen Verdächtigte das Konsulat oder die Botschaft ihres Landes kontaktieren und Besuche erhalten können. Personen, die mittels Europäischem Haftbefehl festgenommen wurden, sollen die Möglichkeit erhalten, Rechtsberatung sowohl in jenem Land zu erhalten, in dem die Festnahme erfolgt ist, als auch in jenem, wo der Haftbefehl ausgestellt wurde. Der Vorschlag muss vom EU-Parlament sowie vom EU-Ministerrat beschlossen werden, bevor er in Kraft treten kann.

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