Verteidigung empört

Kranke Timoschenko bleibt in Haft

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Die Verteidigung beantragte eine Hafterleichterung für die ehemalige Regierungschefin.

Im Fall der ernsthaft erkrankten ukrainischen Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko hat ein Gericht in Kiew eine Umwandlung der Gefängnishaft in Hausarrest abgelehnt. Die Anwälte hatten eine sofortige Verlegung aus ihrer Zelle beantragt, damit die Oppositionsführerin gesund werden und an der Berufungsverhandlung teilnehmen könne. Die Verteidigung zeigte sich am Mittwoch empört von der Ablehnung, die von den Richtern nicht näher begründet wurde.

   Timoschenko sei bereit, strenge Meldeauflagen zu erfüllen, sagte einer ihrer Anwälte nach Angaben von Medien in der Hauptstadt der Ex-Sowjetrepublik. Wegen der schweren Erkrankung kann die 51-Jährige, die im Oktober in einem umstrittenen Prozess zu sieben Jahren Haft wegen Amtsmissbrauchs verurteilt worden war, nicht an der laufenden Berufungsverhandlung teilnehmen.

   Der ukrainische Oppositionspolitiker und Profiboxer Vitali Klitschko verurteilte die Haft für Timoschenko erneut. Die Europäische Union dürfe aber trotz ihrer Kritik an dem Strafprozess den Kontakt nach Kiew nicht abreißen lassen, sagte Klitschko. Er appellierte an die EU, ein Freihandelsabkommen mit der Ukraine möglichst bald abzuschließen. Timoschenkos Inhaftierung belastet ein für diesen Montag in Kiew geplantes Gipfeltreffen mit EU-Vertretern.

   Timoschenko war wegen eines 2009 mit Russland geschlossenen Gasliefervertrags verurteilt worden. Damit soll sie der Ukraine schweren finanziellen Schaden zugefügt haben. Gegen die Anführerin der prowestlichen Orangenen Revolution von 2004 sind weitere Verfahren anhängig.

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Gerichtsurteil: Julia Timoschenko ist schuldig