Eine muslimische Lehrerin bekommt 5.159 Euro Entschädigung.
Eine Berlinerin wollte mit Kopftuch Schüler unterrichten, aber die Schule war dagegen. Der Berliner Senat soll nun die muslimische Lehrerin entschädigen, die ihr Kopftuch für den Schulunterricht nicht ablegen wollte.
5.159 Euro Entschädigung
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verurteilte das Land Berlin, der betroffenen Lehrerin anderthalb Monatsgehälter (5.159 Euro) Entschädigung wegen Diskriminierung zu zahlen.
Die Informatikerin hatte sich bei einem Casting als Quereinsteigerin für einen Lehrerposten beworben. Sie wurde abgelehnt, weil sie als Berufsschul-Lehrerin weniger qualifiziert sei als die Konkurrenz. Zudem habe sie sich im Bewerbungsgespräch geweigert, für andere Schularten, wie Grund-, Realschule oder Gymnasium, ihr Kopftuch abzulegen. Genau das besagt aber das Berliner Neutralitätsgesetz. Dieses Gesetz verbietet Polizisten, Justizmitarbeiter und Lehrern jede Form von religiöser Kleidung.
Lehrerin gewinnt in 2. Instanz
In erster Instanz war die Lehrerin im Mai dieses Jahres beim Berliner Arbeitsgericht noch unterlegen, doch nun gewann sie.
Die Begründung des Landesarbeitsgerichts
Laut Arbeitsgericht stehe der Frau eine Entschädigung zu, weil das Neutralitätsgesetz nur angewendet werden dürfe, wenn durch das Kopftuch tatsächlich eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens zu erwarten sei. Der Berliner Senat will das Urteil nun anfechten. Rechtsanwältin Seyran Ates, die das Land vor Gericht vertritt: „Ich halte das Urteil für falsch“, sagte Ates. „Religiöse Konflikte werden nicht gelöst, wenn eine Frau mit Kopftuch vor die Klasse tritt.“