Prozess verloren

Mann wegen Schweißgeruchs gefeuert

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Der 50-Jährige zog vor Gericht - und verlor den Prozess.

Das Kölner Arbeitsgericht hat am Donnerstag eine Klage gegen eine Kündigung wegen Schweißgeruchs abgewiesen. Das Gericht begründete dies damit, dass die Kündigung noch in der Probezeit erfolgt sei. In der Probezeit kann man ohne Begründung kündigen.

Der 50-jährige Architekt, dem von der Stadt Köln gekündigt worden war, hatte argumentiert, die Kündigung sei unwirksam, weil ihm mangelnde Körperhygiene vorgeworfen worden war. Dies sei unwahr und verletze seine Menschenwürde. Das Gericht vertrat jedoch die Ansicht, dass dies nicht ausreiche, um die Kündigung unwirksam zu machen.

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