Urteil nicht rechtskräftig

Millionenbetrug mit Flüchtlingsheimen aufgeflogen

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Wegen Millionenbetrugs mit Flüchtlingsheimen hat das Landgericht Hildesheim am Donnerstag zwei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Dieser Prozess sorgte in Deutschland für Aufsehen: Zwei Männer machten Geschäft mit einem Geld, das das Land Niedersachsen für ein Flüchtlingsheim des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) überwiesen hatte. Die acht Millionen Euro, die eigentlich an die Asylunterkunft gehen soll, flossen größtenteils auf private Konten.

Vor Gericht standen der Ex-Geschäftsführer einer Tochterfirma des ASB. Er wurde wegen Untreue in fünf Fällen und Betruges zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt, wie ein Gerichts-Sprecher gegenüber "Welt" sagte. Der zweite Angeklagte, ein 37 Jahre alter Ex-ASB-Fachbereichsleiter, wurde zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
 
Von 2017 an soll das Land Niedersachsen insgesamt 8,1 Millionen Euro auf ein Konto überwiesen haben, das nur scheinbar für die GmbH eingerichtet worden war. Tatsächlich sollen die ASB-Führungskräfte das Geld für private Zwecke genutzt haben.
 
Zusätzlich zum Betrug und der Beihilfe zur Untreue verurteilte ihn das Landgericht, weil er sich kinder- und jugendpornografische Schriften verschafft hatte.
 
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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