Stadt Bochum steht nur noch Möglichkeit einer Anrufung des Verfassungsgerichts offen.
Der nach Tunesien abgeschobene Islamist Sami A. muss nach Deutschland zurückgeholt werden. Dies entschied am Mittwoch das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster. Das OVG hat in dem Eilverfahren in letzter Instanz beschlossen, die Stadt Bochum kann aber noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen und Verfassungsbedenken ins Feld führen.
EIL: OVG Münster hat entschieden: #Sami A. muss aus Tunesien nach Deutschland zurückgeholt werden. @BILD_Ruhrgebiet @BILD_News @BILD_Politik pic.twitter.com/FcCIzGDeUC
— michael engelberg (@engelberg_ms) 15. August 2018
"Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Stadt Bochum zurecht verpflichtet, den von ihr abgeschobenen tunesischen Staatsangehörigen Sami A. unverzüglich auf ihre Kosten in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen", teilte das Gericht mit. Es wies damit eine Beschwerde der Stadt gegen die Rückholung zurück.
Mitte Juli abgeschoben
Der mutmaßliche ehemalige Leibwächter von Osama bin Laden war Mitte Juli von Düsseldorf in sein Heimatland abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dies wegen der möglichen Gefahr von Folter untersagt hatte. Der Beschluss war den Behörden aber erst zugegangen, als A. sich schon auf dem Flug in das nordafrikanische Land befand. Das Gericht hatte daraufhin die Rückholung angeordnet.
Tunesien hat erklärt, A. nicht an Deutschland zurück zu überstellen. Inzwischen haben die Behörden ihn aus der Haft entlassen. Der Verdacht gegen ihn habe sich noch nicht erhärtet. Die Ermittlungen dauern aber an. In Tunesien befindet sich Sami A. auf freiem Fuß. Gegen ihn gilt aber ein Wiedereinreiseverbot in den Schengen-Raum.