Polygamie-Knaller

Pfarrerin traut vier Männer miteinander – „Was sollte Gott dagegen haben?“

In Berlin hat eine evangelische Pfarrerin für Aufsehen gesorgt: Sie segnete vier Männer in einer gemeinsamen Trauung – obwohl Polygamie in Deutschland verboten ist. Die Geistliche verteidigt ihre Entscheidung mit klaren Worten und verweist auf Liebe, Vertrauen und Selbstbestimmung. 

„Was sollte Gott dagegen haben?“, sagt Lena Müller (33), Pfarrerin der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ).

Männer bei "Pop-up-Hochzeitsfestival" vermählt 

Müller, die sich auf Instagram als „Feministin & Pfarrerin“ bezeichnet und ein Regenbogen-Symbol in ihrem Profil trägt, hatte im Sommer ein „Pop-up-Hochzeitsfestival“ vor der Heilig-Kreuz-Kirche in Berlin-Kreuzberg organisiert. Dort konnten Menschen ohne Anmeldung heiraten – und das nutzten auch vier Männer gleichzeitig und miteinander. „Man konnte sofort sehen, dass da ganz viel Liebe zwischen ihnen war“, berichtet Müller. Deshalb habe man sich im Team schnell einig gewesen: „Was sollte Gott dagegen haben, dass es nun eben vier sind und nicht zwei?“

Trauung nicht eingetragen

Zwar könne die Trauung nicht ins Kirchenbuch eingetragen werden, weil dafür eine standesamtliche Eheschließung nötig sei, „und die wäre in dieser Konstellation ja nicht möglich“. Dennoch betont die Pfarrerin: „Ich bin auf jeden Fall davon überzeugt, dass sie vor Gott wirklich geheiratet haben.“

Zwei der Männer hätten sich vor Jahren im Urlaub kennengelernt, erklärt Müller in der „NOZ“. „Zu viert zusammengekommen sind sie in diesem Jahr in Berlin. Zwei von ihnen kamen aus Lettland, einer aus Thailand, und beim vierten bin ich mir nicht mehr sicher, ich glaube, der war Spanier. Untereinander haben sie Englisch gesprochen.“

Polygamie in Deutschland verboten

Juristisch bleibt der Fall allerdings eindeutig: Polygame Ehen sind in Deutschland verboten. Zivilrechtlich kann eine Ehe nur zwischen zwei Personen geschlossen werden – wer in einer Vielehe lebt, begeht eine Straftat. Auch eine Einbürgerung ist laut Gesetz ausgeschlossen, wenn der Antragsteller in einer Vielehe lebt.

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