Japan bezichtigt Russland "illegaler Besetzung" von Kurilen-Inseln
Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges ist auch der Streit zwischen Japan und Russland um umstrittene Inseln im Kurilen-Archipel wieder aufgeflammt. Erstmals seit fast 20 Jahren beschuldigte Japan Russland, vier Inseln "illegal" zu besetzen. Der jahrzehntealte Konflikt um die Inseln verhindert bis heute einen Friedensschluss zwischen Japan und Russland nach dem Zweiten Weltkrieg.
In seinem am Freitag veröffentlichten diplomatischen Jahresbericht bezeichnet das japanische Außenministerium den Konflikt um die in Japan als "nördliche Gebiete" bezeichneten Kurilen-Inseln als "größte Sorge" im Verhältnis zu Russland. Bei den fraglichen Inseln handle es sich um "japanische Territorien, über die Japan Souveränitätsrechte besitzt, die aber derzeit illegal von Russland besetzt" sind.
"Illegale Besatzung"
Von einer "illegalen Besatzung" der Inseln durch Russland hatte Tokio zuletzt im Jahr 2003 gesprochen. Auch in den darauffolgenden Jahren war der Konflikt immer wieder Thema in den diplomatischen Jahresberichten Japans, auf den Vorwurf der "illegalen" Okkupation hatte Tokio darin aber verzichtet.
Nach Einschätzung Tokios wird der Ukraine-Krieg die Bemühungen um eine Einigung mit Russland über die Kurilen-Inseln weiter verzögern. Moskau hatte im März angekündigt, aus den Gesprächen über die Inseln auszusteigen. Es sei "unmöglich", Gespräche mit einem Land fortzusetzen, das "eine offen feindselige Position" gegenüber Russland eingenommen habe und das "danach strebt, den Interessen unseres Landes Schaden zuzufügen". Japan hat wie die übrigen Mitglieder der G7-Gruppe wegen des Ukraine-Kriegs Sanktionen gegen Russland verhängt.
Der Kurilen-Archipel verbindet die russische Halbinsel Kamtschatka mit der japanischen Insel Hokkaido im Pazifik. Die Sowjetunion besetzte die Kurilen-Inseln in den letzten Kriegstagen im August 1945. Drei Inseln im südlichsten Teil der Inselkette und eine ebenfalls dort gelegene Inselgruppe beansprucht Japan bis heute als zu seinem Territorium gehörend.